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Reisewarnung – Risikogebiet und mehr. Was ist was?

Es war definitiv schon einfacher zu reisen. Das Coronavirus lässt jeden Urlaub oder auch andere Reisen zu einer echten Herausforderung werden. In den Medien kursieren die Begriffe, Reisewarnung, Reisehinweis, Risikogebiet und vieles mehr. Doch was bedeutet eigentlich eine Reisewarnung oder wann gilt ein Land als Risikogebiet. Hier eine Zusammenstellung.

Reisehinweis:
Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten Informationen zu den für Reisende relevanten Besonderheiten eines Landes, den Einreisebestimmungen in fremde Länder, zu Zollvorschriften und strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen.

Sicherheitshinweis: 
Sicherheitshinweise machen in den Ländern, in denen es erforderlich erscheint, auf länderspezifische Risiken für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten.

Reisewarnung:
Eine Reisewarnung wird durch das Auswärtige Amt ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass für Reisende eine konkrete Gefahr für Leib und Leben im betreffenden Land droht. Gegebenenfalls wird nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt, dann wird von einer Teilreisewarnung gesprochen. Deutsche mit Wohnsitz im betroffenen Land oder Gebiet werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert. 

Risikogebiet in Corona-Zeiten:
Corona-Risikogebiete werden vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Innenministerium.

Wann gilt ein Land oder Gebiet als Risikogebiet?

Laut RKI gelten folgende drei Faktoren:

  • Das Land hat mehr als 50 Covid-19-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
  • In dem Land kann keine ausreichende Testkapazität gewährleistet werden oder die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind unzureichend. Dazu zählen bspw. Abstandregeln, Hygienevorschriften
  • Es liegen keine verlässlichen Informationen für dieses Land vor

Seit dem 08. August 2020 ist der Corona-Test für jeden Bürger, der aus einem Corona-Risikogebiet zurück nach Deutschland reist, verpflichtend. Bei einem positiven Ergebnis muss die betreffende Person 14 Tage in Quarantäne bleiben. Flugreisende können sich direkt nach Ankunft in vielen Flughäfen testen lassen. An den deutschen Grenzen sind darüber hinaus auch für Reisende mit dem Auto mehrere Testzentren eingerichtet worden. Es bietet sich an, im Vorfeld zu klären, ob der Flughafen, an dem der Reisende landet, ein Testzentrum unterhält oder ob bei einer Heimfahrt mit dem Auto die zu durchfahrenden Grenzen Testmöglichkeiten anbieten. Ansonsten erkunden sich die Reisenden am besten beim Hausarzt oder dem zuständigen Gesundheitsamt nach Testmöglichkeiten.

Der Test kann auch im Ausland gemacht werden. Hier gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter www.rki.de/covid-19-tests aufgeführten Staat durchgeführt worden sein.
  • Das Testergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein.

  • Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Quelle: Auswärtiges Amt, Robert Koch Institut und swp.de, entnommen am 18.08.2020

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