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Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Ab sofort ist die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen wieder möglich.

Angesichts steigender Infektionszahlen tritt die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wieder in Kraft. Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können sich telefonisch für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen krankschreiben lassen.

Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Die Regelung ist vorerst bis zum 30. November 2022 befristet.

Weiterhin gilt, dass die Krankschreibungen beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse eingereicht werden müssen. Teilweise übermitteln Arztpraxen die Bescheinigungen bereits digital an die Krankenkassen, eine entsprechende Anbindung für Arbeitgeber gibt es noch nicht. Ob ein Versand an die Kasse automatisiert möglich ist, müssen Sie in der behandelnden Arztpraxis erfragen.

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Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1064/?