Widerspruch
Widerspruch in elektronischer Form (nach § 36a Absatz 2 SGB I)
Widerspruch elektronisch einreichen
Sie haben das Recht gegen Entscheidungen der BKK Linde Widerspruch einzulegen. Diesen Widerspruch können Sie nach § 36a Absatz 2 SGB I in elektronischer Form an uns übermitteln. Klicken Sie dazu einfach auf den Button "Widerspruch einreichen" und füllen Sie die nachfolgenden Fragen so ausführlich wie möglich aus.