Widerspruch

Widerspruch in elektronischer Form (nach § 36a Absatz 2 SGB I)

Widerspruch elektronisch einreichen 

Sie haben das Recht gegen Entscheidungen der BKK Linde Widerspruch einzulegen. Diesen Widerspruch können Sie nach § 36a Absatz 2 SGB I in elektronischer Form an uns übermitteln. Klicken Sie dazu einfach auf den Button "Widerspruch einreichen" und füllen Sie die nachfolgenden Fragen so ausführlich wie möglich aus. 

Frau arbeitet mit einer Maus am PC