Ab 01.07.2026: Befreiung von der RV-Pflicht kann einmalig widerrufen werden
Minijobber sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, können sich jedoch auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Allerdings konnte diese Befreiung bislang nicht widerrufen werden. Dies ändert sich zum 01.07.2026.
Zum Hintergrund: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte bislang nicht widerrufen werden. Ab dem 01.07.2026 können Minijobber die Befreiung nun einmalig wieder rückgängig machen. Das bedeutet: Minijobber sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers eigene Beiträge zur Rentenversicherung.
Um eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig zu machen, ist ein schriftlicher oder elektronischer Aufhebungsantrag beim Arbeitgeber zu stellen. Die Aufhebung ist nur einmalig möglich und wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich. Bei mehreren Minijobs ist sie nur einheitlich möglich.
Arbeitgeber müssen den Eingang des Antrags dokumentieren und die Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten. Ebenso melden sie die Aufhebung der Befreiung an die Minijob-Zentrale. Die Befreiung gilt als aufgehoben, wenn die Minijob-Zentrale nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung widerspricht.
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Quelle: Jürgen Stüwe