Anhörung zum Rentenpaket II: DRV Bund nimmt Stellung
Am 14.10.2024 wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages der Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung („Rentenpaket II“) beraten. Hierzu hat die Deutsche Rentenversicherung Bund wie folgt Stellung genommen.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil und im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung finanzierbar zu halten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt grundsätzlich das Bestreben, die Interessen der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden im Ausgleich zu halten.
Der Entwurf sieht eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über 2025 hinaus vor. Die Verlängerung dieser Haltelinie würde eine deutliche Verbesserung vor allem für zukünftige Rentenbeziehende darstellen. Zur Finanzierung würde der Beitragssatz schneller und stärker steigen als ohne Haltelinie. Die zusätzlichen finanziellen Belastungen wären größtenteils durch die Beitragszahlenden zu tragen. Mit dem Entwurf werden die bisherige obere Haltelinie und der obere Korridor für den Beitragssatz nicht verlängert, während die Rentenbeziehenden durch die Absicherung des Rentenniveaus dauerhaft geschützt werden würden.
Das Generationenkapital soll die demografisch bedingten zukünftigen Finanzierungsbedarfe im Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung mildern. Ob mit dem Generationenkapital der Beitragssatz wie geplant entlastet werden kann, hängt davon ab, ob die ambitionierten Erwartungen im Hinblick auf die Kapitalerträge erfüllt werden. Denn die tatsächliche Höhe des Finanzierungsbeitrages wird unter anderem vom gewählten Anlageportfolio, der zukünftigen Entwicklung des Finanzmarktes und von den staatlichen Finanzierungskonditionen abhängen. Eine Garantie für Zuführungen in der geplanten Höhe ist zudem nicht vorgesehen, sodass im Ergebnis die Beitragszahlenden das Risiko tragen würden, wenn Erträge in der geplanten Höhe ausblieben.
Wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sollte der Aufbau des Generationenkapitals mit Finanzmitteln des Bundes erfolgen und klar vom Einsatz der Beitragsmittel für die Erfüllung der Aufgaben der Rentenversicherung getrennt werden. Insbesondere dürfen auch künftig keine Beitragsmittel in den Aufbau des Generationenkapitals fließen, schon, um dem Eindruck entgegenzutreten, dass die Auszahlung der Renten im Umlageverfahren durch risikoreiche Kapitalanlagen gefährdet wäre.
Nach den Vorausberechnungen findet der stärkste Anstieg des Beitragssatzes, der durch die geplante Verlängerung der Niveauhaltelinie zusätzlich verstärkt werden würde, bis zum Jahr 2035 statt. Die Entlastungswirkung für die Beitragszahlenden durch das geplante Generationenkapital würde allerdings erst im Jahr 2036 einsetzen. Im Zeitraum von 2028 bis 2035 würde der Beitragssatz mit den geplanten Maßnahmen um 1,1 Prozentpunkte stärker steigen als nach geltendem Recht. Ohne Zuführungen aus dem Generationenkapital in Höhe von 10 Milliarden Euro jährlich würde der Beitragssatz 2036 und 2037 weiter steigen und läge dann um insgesamt 1,3 Prozentpunkte höher.
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Quelle: Jürgen Stüwe