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Anpassung des Pflegeversicherungsbeitrags zum 01.07.2023

Ab 01.07.2023 sind Leistungsverbesserungen mit einer Anpassung der Beitragshöhe geplant.

Aktuell wird die Anpassung des Pflegeversicherungsbeitrags diskutiert. In dem Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) sollen zum 01.07.2023 geplante Leistungsverbesserungen mit einer Anpassung der Beitragshöhe einhergehen.

Basierend auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll es einen Staffelbeitrag für Familien geben. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick über die geplanten Änderungen.

Höhe der Beiträge

Der Beitragssatz soll von derzeit 3,05 % um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 % steigen. Der Arbeitgeberzuschuss soll dabei fest 1,7 % betragen.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sieht Entlastung für Familien vor

Mit Urteil vom 07.04.2022 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Eltern mit mehreren Kindern bessergestellt werden als Kinderlose oder Familien mit wenigen Kindern. Der Entwurf zum PUEG sieht dazu vor, dass der Kinderlosenzuschlag um 0,25 Prozentpunkte auf 0,6 % angehoben wird.

Familien mit mehreren Kindern sollen ab dem 2. Kind mit jeweils 0,15 Prozentpunkten entlastet werden. Die Entlastung soll bis zum 5. Kind weitergegeben werden. Der Kinderzuschlag bzw. -abschlag wirkt sich nur auf den Versichertenanteil aus.

Zur besseren Übersicht haben wir die voraussichtlich geltenden Beitragssätze für Sie zusammengefasst:

Kinderlose

1. Kind

2. Kind

3. Kind

4. Kind

5. Kind

4,0%

3,4%

3,25%

3,1%

2,95%

2,8%

Nachweis der Elterneigenschaft

Bisher bekannt ist, dass der Nachweis zur Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder „in geeigneter Form“ nachzuweisen ist. Der Nachweis soll mit Wirkung zum 01.07.2023 bis zum 31.12.2023 eingereicht werden können.

Veröffentlicht am:
Quelle: BKK Linde