Aufträge des Bundes: Künftig nur bei Tariftreue
Möchten Unternehmen künftig Aufträge des Bundes erhalten, müssen sie sich bei der Ausführung an Tarifbedingungen halten. Die Umsetzung dieser Vorgabe hat das Bundeskabinett kürzlich mit dem Entwurf für das Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht.
Nach dem Kabinettsbeschluss ist vorgesehen, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Das soll unabhängig davon gelten, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Dementsprechend werden öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, den zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmern die einschlägigen tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Diese Regelung greift künftig für Aufträge und Konzessionen des Bundes grundsätzlich ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000,00 Euro.
Bisher ist es so, dass nicht tarifgebundene Unternehmen möglicherweise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber tarifgebundenen Unternehmen haben, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bemühen. Die Argumentation: Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Dieser Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten soll eingeschränkt werden.
Bereits im Jahr 2024 hat die damalige Bundesregierung den Entwurf für ein Tariftreuegesetz vorgelegt. Im Vorfeld wurde eine öffentliche Konsultation zur Bindung der Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen durchgeführt. Die eingegangenen Antworten sind in die Erarbeitung des Entwurfs des Tariftreuegesetzes eingeflossen. Das Gesetz muss noch durch das parlamentarische Verfahren und soll noch im Laufe des Jahres 2025 verabschiedet werden.
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Quelle: Jürgen Stüwe