Ausbildung: Mindestvergütung steigt
Per 01.01.2025 gelten neue Werte für die Mindestvergütung der Auszubildenden. Diese greifen, wenn eine Berufsausbildung im Jahr 2025 begonnen wird. Details dazu erläutert das Bundesinstitut für Berufsbildung in einer Pressemitteilung.
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 01.01. und 31.12.2025 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen:
- 682,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 805,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 921,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr
- 955,00 Euro im 4. Ausbildungsjahr
Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, so muss er mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zahlen. Sieht der Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen sich tarifgebundene Ausbildungsbetriebe nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten darf.
Seit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2020 ist für insgesamt rund 3 bis 4 Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse eine Vergütung in Höhe der Mindestausbildungsvergütung vereinbart worden. Dementsprechend erhält der weitaus größte Teil der Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung deutlich oberhalb der insoweit festgelegten Beträge. Insgesamt variiert der Anteil der Verträge auf Höhe der Mindestausbildungsvergütung sowohl zwischen den Ausbildungsbereichen als auch den Bundesländern stark.
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Quelle: Jürgen Stüwe