Bekämpfung von Schwarzarbeit: Neuer Gesetzentwurf auf dem Weg
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ eingebracht (20/13956). Ziel sei es dabei, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufzustellen, erklärt die Regierung.
Unter anderem sollen Friseursalons künftig in den gesetzlichen „Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen“ aufgenommen werden. Hierzu schreibt die Bundesregierung: „Durch die Erweiterung des Branchenkatalogs um Friseursalons kann die Prüfungssituation durch die damit verbundenen Pflichten, wie die Ausweismitführungspflicht, für die FKS erheblich verbessert werden.“
Die FKS solle künftig mittels automatisierter Datenabgleiche große Datenmengen systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auswerten können. Mit den Maßnahmen des Gesetzentwurfs sei rein rechnerisch ein Anstieg der von der FKS aufgedeckten Gesamtschadenssumme auf über 154 Prozent (1,13 Milliarden Euro) des Mittelwertes der gesamten Schadenssumme der FKS aus den letzten fünf Jahren von 2019 bis 2023 (732,5 Millionen Euro) möglich.
Unter anderem könne die FKS durch die Weiterentwicklung der Befugnisse bei der Personenbefragung künftig eigenständig Maßnahmen zur Identitätsüberprüfung schnell und digital durchführen, ohne hierfür auf Amtshilfe anderer Behörden angewiesen zu sein.
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Quelle: Jürgen Stüwe