1. Startseite
  2. Für Arbeitgeber
  3. Arbeitgebernews

Betriebliche Krankenversicherung

Das Angebot der betrieblichen Krankenversicherung findet immer mehr Zuspruch.

Nach einer Umfrage der G/D/P Markt- und Sozialforschung GmbH interessieren sich 80 % der Arbeitnehmer für eine betriebliche Krankenversicherung*. Ein Trend, der in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Besonders stark im Fokus stehen die Themen Zahnzusatzversicherung, Vorsorgeuntersuchungen sowie Leistungen wie Brillen und Kontaktlinsen.

Neben der Möglichkeit, etwas für die Gesundheit der Mitarbeiter zu tun, ist das Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung eine echte Mitarbeiterbindungsmaßnahme.

Betriebliche Krankenversicherung: Was ist das?

Die bKV ist eine Krankenzusatzversicherung, die in Form einer Gruppenversicherung angeboten wird. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Die Finanzierung der Versicherungsbeiträge kann auf verschiedene Arten erfolgen.

  • Der Arbeitgeber übernimmt die kompletten Beiträge (Arbeitgeberfinanzierung)
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag auf (Mischfinanzierung)
  • Arbeitnehmer übernimmt komplett die eigenen Beiträge (Arbeitnehmerfinanzierung)

Auch bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung partizipiert der Arbeitnehmer von günstigeren Beiträgen und sofortigem Versicherungsschutz, die im Rahmen der Gruppenversicherung angeboten werden können.

Mehrwert bei unserem Kooperationspartner Generali:
Familie kann in die bKV eingebunden werden

Unser Kooperationspartner, die Generali Krankenversicherung, bietet einen besonderen Vorteil. Zu Beginn der Versicherung können Familienmitglieder ebenfalls den hochwertigen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Ehepartner, Lebenspartner, eigene Kinder oder die Kinder des Partners – die Angehörigen können, wie auch der Arbeitnehmer selbst, ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, den der Arbeitgeber für die Beschäftigten vereinbart hat. Die Beiträge werden von dem Beschäftigten selbst entrichtet.

Der Hinweis für Arbeitgeber: Arbeitgeber können die Beiträge für eine bKV steuerlich absetzen.

 

* Quelle: Generali Krankenversicherung

 

Veröffentlicht am:
Quelle: BKK Linde