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Betriebsrenten: Bessere Förderung beschlossen

Die betriebliche Altersversorgung soll weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden. Insgesamt möchte man die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente stärken und breiter verankern. Unter diesen Leitgedanken hat die Bundesregierung kürzlich das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht.

Die betriebliche Altersversorgung soll weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden. Insgesamt möchte man die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente stärken und breiter verankern. Unter diesen Leitgedanken hat die Bundesregierung kürzlich das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht.

Derzeit haben rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern bestehen aber noch Lücken, die mit den neuen Regelungen geschlossen werden sollen. Entsprechend sieht der Gesetzentwurf verschiedene Maßnahmen vor, um die Betriebsrente zu stärken und den Zugang zu erleichtern:

  • Erweiterung des Sozialpartnermodells: Das auf Tarifverträgen beruhende, 2018 eingeführte Sozialpartnermodell wird weiter ausgebaut. Unternehmen und ihre Beschäftigten können künftig leichter bei bereits bestehenden Modellen mitmachen. Damit wird besonders kleinen Betrieben die Möglichkeit eröffnet, einfache, effiziente und sichere Betriebsrenten zu organisieren.
  • Förderung für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen: Die Förderung, die der Staat dazugibt, wenn Arbeitgeber diesen Beschäftigten eine Betriebsrente zusagen, wird verbessert. Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird angehoben (auf 2.718,00 Euro monatlich, unabhängig von Voll- oder Teilzeit) und dynamisiert, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen.
  • Flexiblere Auszahlungsmodelle: Wer im Ruhestand weiterarbeitet, kann die Betriebsrente künftig auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.

Ob und wann das neue Gesetz kommt, hängt vom Fortgang des parlamentarischen Verfahrens ab.

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Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe