Bildungsurlaub: Teilnahme so früh wie möglich planen
In der Regel einmal pro Jahr haben Arbeitnehmer vielerorts Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Damit beide Seiten rechtzeitig planen können, sollten sich Arbeitnehmer so früh wie möglich um eine geeignete Veranstaltung bemühen und die Teilnahme mit dem Arbeitgeber abklären.
In den meisten Bundesländern – bis auf Bayern und Sachsen – gibt es spezielle Vorschriften, die den Anspruch auf Bildungsurlaub (bzw. Bildungszeit oder Bildungsfreistellung) regeln. Eine Voraussetzung ist, dass jemand eine anerkannte Bildungsmaßnahme besucht – das Thema kann meist frei gewählt werden.
Wer Bildungsurlaub plant, sollte sich vorab mit dem Arbeitgeber über die Eckpunkte verständigen. Denn, sprechen etwa Gründe dagegen, die auch das jeweilige Gesetz anerkennt, kann der Arbeitgeber den Urlaub ablehnen. Berechtigte Ablehnungsgründe sind nicht eingehaltene Fristen oder zwingende betriebliche Gründe wie Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitraum.
Der Bildungsurlaub ist landesspezifisch sehr unterschiedlich geregelt und nicht alle Veranstaltungen sind überall anerkannt. Beschäftigte sollten sich daher zunächst über die regionalen Bestimmungen informieren und dann in die Planung gehen. Unter den nachfolgenden Links finden sich jeweils weiterführende Informationen:
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Quelle: Jürgen Stüwe