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Brexit – Krankenversicherung bei Reisen unverändert

Bis Ende des Jahres 2020 bleibt bei Reisen in das Vereinigte Königreich in Bezug auf die Krankenversicherung alles wie bisher. Der kürzlich vollzogene Brexit wirkt sich zunächst nicht aus, da zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ein Austrittsabkommen getroffen wurde. Dieses sieht eine entsprechende Übergangsphase vor.

Bis Ende des Jahres 2020 bleibt bei Reisen in das Vereinigte Königreich in Bezug auf die Krankenversicherung alles wie bisher. Der kürzlich vollzogene Brexit wirkt sich zunächst nicht aus, da zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ein Austrittsabkommen getroffen wurde. Dieses sieht eine entsprechende Übergangsphase vor.

Im Austrittsabkommen wurde sinngemäß festgelegt, dass bis zum 31. Dezember 2020 die Regelungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme weiter gelten. Entsprechend gibt es etwa für Touristen oder Studierende aktuell keine Änderungen bei Reisen in das Vereinigte Königreich. Wie bisher können in Deutschland gesetzlich Krankenversicherte bei Aufenthalten dort Leistungen in Anspruch nehmen. Sie müssen dafür lediglich ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie einen Identitätsnachweis vorlegen. In Deutschland befindet sich die EHIC in der Regel auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte.

Aber, wie immer bei Reisen in andere EU-Staaten, ist nicht alles über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt und nicht jeder Arzt behandelt über Krankenversichertenkarte. Daher empfiehlt es sich, etwa die Kosten für einen möglichen Rücktransport nach Deutschland extra abzusichern.

Wichtige Details rund um die Krankenversicherung bei Reisen in das Vereinigte Königreich hat die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) auf einem Merkblatt zusammengestellt. Dieses ist aktuell weiterhin gültig.

Zum Merkblatt

Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe