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Corona: Krankengeld bei Kurzarbeit

Wird in einem Betrieb Kurzarbeit angemeldet, gibt es beim Thema Krankengeld feste Regelungen. Die Wichtigsten Informationen finden Sie hier.

Arbeitnehmer sind während der Kurzarbeit weiterhin versicherungspflichtig. Während einer Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder zeitgleich mit ihrem Beginn arbeitsunfähig wird. Die Dauer des Anspruchs während der Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach dem Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall und beträgt grundsätzlich 6 Wochen.

Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Zeitraum der Kurzarbeit beginnt, dann richtet sich der Anspruch auf Krankengeld nach § 47 SGB V und dem entsprechenden Regelentgelt. Das Krankengeld ruht während der ungekürzten Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Mit dem Beginn der Kurzarbeit verringert sich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Daneben zahlt der Arbeitgeber ein Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds. Das Krankengeld wird dem Arbeitgeber durch die Krankenkasse auf Antrag des Arbeitgebers erstattet. Nach dem Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung wird Krankengeld nach § 47 SGB V gezahlt. 

Informationen zur Arbeitsunfähigkeit vor der Kurzarbeit

Arbeitsunfähigkeit während Kurzarbeit

Wenn die Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit oder zeitgleich mit ihr eintritt, dann richtet sich der Anspruch auf Krankengeld nach § 47b Abs. 3 SGB V. Während der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das entsprechend der Kurzarbeit reduzierte Entgelt fort. Ergänzend hierzu erhält der Arbeitnehmer das Kurzarbeitergeld. Dieses wird durch den Arbeitgeber ausgezahlt und ihm durch die Agentur für Arbeit erstattet. Im Anschluss an die Entgeltfortzahlung zahlt die BKK Linde Krankengeld. Das Krankengeld berechnet sich aus dem regelmäßigem Arbeitsentgelt, das vor Beginn des Arbeitsausfalls bezogen wurde.

Informationen zur Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Die Mitarbeiter der BKK Linde stehen Ihnen zu allen Fragen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit gerne zur Verfügung.

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