Corona: Unterstützung bei der Zahlung der Beiträge
Die BKK Linde informiert über Maßnahmen zur Unterstützung der vom Coronavirus betroffenen Arbeitgeber und Mitglieder bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
Corona stellt Unternehmer, Selbstständige und Arbeitnehmer vor existenzielle Probleme. Aufträge werden storniert, Umsätze brechen weg, Kurzarbeit muss angemeldet werden. In dieser schweren Zeit möchten wir Sie als BKK Linde bestmöglich unterstützen. Daher bieten wir Ihnen an, Ihre Situation schnell und unkompliziert zu prüfen.
Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber sind oder als Mitglied Ihre Beiträge selber zahlen: Die Bundesregierung hat für die von der Krise betroffenen Menschen und Firmen umfangreiche Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Weg gebracht. Zu diesen Maßnahmen zählen Kurzarbeitergeld sowie Fördermittel und Kredite des Bundesministeriums für Finanzen oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Wichtig:
Machen Sie davon Gebrauch – diese Mittel sind auch für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge vorgesehen und sind grds. Voraussetzung für einen Stundungsantrag.
Zusätzlich unterstützen wir Sie mit der Möglichkeit zur vereinfachten Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Aktuell können zunächst die Beiträge für März 2020 und April 2020 gestundet werden. Der Fälligkeitstermin verschiebt sich dadurch auf den 27.05.2020 (für Arbeitgeber) bzw. auf den 15.06.2020 (für Mitglieder, die die Beiträge selber zahlen).
Tipp für Mitglieder, die ihre Beiträge selbst zahlen:
Falls es Ihnen aufgrund der besonderen Situation nicht möglich ist, die erforderlichen Unterlagen Ihres Steuerberaters oder der Finanzbehörden einzureichen, bieten wir die Möglichkeit einer schriftlichen Selbstauskunft an. Diese können wir vorläufig als Nachweis des Verdienstausfalls akzeptieren.
Ablauf Stundungsverfahren:
Für das Stundungsverfahren ist ein formloser, schriftlicher Antrag ausreichend. Hier die Kontaktadressen für:
- Firmenkunden: arbeitgeberservice@bkk-linde.de | Tel.: 07731 591 92 99
- Privatkunden: zahlungsverkehr@bkk-linde.de | Tel.: 06151 360 98 20
Wir berechnen Ihnen keine Stundungsgebühren oder Zinsen. Selbstverständlich setzen wir außerdem alle Maßnahmen zur Zahlungsaufforderung aus.
Zu möglichen Änderungen und Anpassungen seitens des Gesetzgebers informieren wir Sie schnellstmöglich. Die aktuellen Meldungen und Beschlüsse des GKV-Spitzenverbands sowie ein FAQ finden Sie hier:
Meldung GKV-Spitzenverband | Beitragsstundungen
Wir hoffen, dass die Regelungen zum Kurzarbeitergeld kurzfristig greifen und die angesprochenen Schutzschirme zur Anwendung kommen. Sollten Sie im Mai (Arbeitgeber) bzw. Juni (Privatkunden) feststellen, dass Sie die Zahlung nicht oder nur teilweise leisten können, dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir finden dann gemeinsam die beste Lösung für Sie.
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