Das neue SV-Meldeportal - Ablösung von SV-Net
Seit Oktober können Arbeitgeber auf das neue SV-Meldeportal zugreifen. Die Webanwendung wird ausschließlich über einen Browser aufgerufen und löst zum 31.03.2024 das bisherige Portal SV-Net ab.
Seit Oktober können Arbeitgeber auf das neue SV-Meldeportal zugreifen. Die Webanwendung wird ausschließlich über einen Browser aufgerufen und löst zum 31.03.2024 das bisherige Portal SV-Net ab.
Die neue Adresse ist: www.sv-meldeportal.de
Die Federführung hat auch weiterhin der GKV-Spitzenverband übernommen. Für die operative Durchführung der Programmierung des SV-Meldeportals ist wie beim SV-Net die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (itsg) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen zuständig.
Besondere Unterstützung kleinerer Unternehmen
Das SV-Meldeportal soll vorrangig kleinere Firmen bei der Erfüllung der Meldepflichten und dem Abruf von Bescheinigungen unterstützen. Aber auch mittelständische und große Unternehmen sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen.
Weder SV-Net noch das neue SV-Meldeportal führen Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch und stehen damit nicht in Konkurrenz zu den professionellen Entgeltabrechnungsprogrammen.
Sichere Registrierung
Für die Registrierung und den zentralen Datenspeicher werden die höchsten Sicherheitsstandards für Sozialdate beachtet. Die Registrierung ist auf Basis von ELSTER umgesetzt. Für die Registrierung bzw. späteren Anmeldung ist deshalb ein ELSTER Zertifikat für Ihr Unternehmen erforderlich.
Zentraler Online-Datenspeicher
Das SV-Meldeportal bietet optional die Nutzung eines zentralen, sicheren Online-Datenspeichers an. Die Daten des Arbeitgebers werden verschlüsselt gespeichert und stehen ausschließlich legitimierten Benutzern zur Verfügung.
Der Online-Datenspeicher speichert die Firmendaten, Personaldaten sowie alle abgegebenen und empfangenen Meldungen für die Dauer von maximal fünf Jahren. Damit können auch kleinere Unternehmen alle relevanten Daten elektronisch vorhalten und bei Bedarf für einen Abruf bereitstellen, ohne sich um aufwändige Schutzmaßnahmen und Datensicherungen zu kümmern.
Komplexe Mandantenverwaltung
Arbeitgeber, die für mehr als eine Betriebsnummer Daten mit den Sozialversicherungsträgern austauschen, oder Dienstleistungspartner, die für mehrere Arbeitgeber die Entgeltabrechnung und das Meldewesen übernehmen, können eine strukturierte Mandantenverwaltung nutzen.
Personalverwaltung mit Historie
Das SV-Meldeportal bietet eine gestufte Personalverwaltung mit Historienführung unter Nutzung des Online-Datenspeichers an. Für die Mitarbeitenden eines Unternehmens werden unter der Betriebsnummer die Basisdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer erfasst. Die in Meldungen für die Mitarbeitenden erfassten Daten werden automatisch in die Stammdaten mit Bezug auf den Monat des Meldedatums übernommen.
Neues Design und Oberfläche
Das SV-Meldeportal gliedert sich in eine Web-Präsenz und die eigentliche Ausfüllhilfe. Diese kann direkt aufgerufen werden kann. Die Web-Präsenz stellt für den Benutzer ausführliche Informationen zur Nutzung der Ausfüllhilfe bereit.
Die Nutzung ist von Endgeräten aller Art wie PC, Tablet oder Smartphone möglich. Da Benutzeroberfläche passt sich automatisch an die Auflösung des genutzten Endgerätes an.
Nutzungsgebühr des SV-Meldeportals
Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist eine Nutzungsgebühr zu zahlen.
Die Nutzungsgebühr wird für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben. Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36,00 Euro und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro jeweils zzgl. gültiger MwSt. berechnet. Alle Nutzer können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.
Für Nutzer die sich bis zum 31.03.2024 registrieren, ist die Nutzung des SV-Meldeportals in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei.
Für Registrierungen ab dem 01.04.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.
Unser Hinweis für Sie: Hier finden Sie Erklärvideos zu den Themen:
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Quelle: BKK Linde