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Die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU)

Ein Teil der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU).

Seit Anfang des Jahres erhalten Unternehmen die AU-Meldung ihrer Mitarbeiter digital von der Krankenkasse. Wir geben Ihnen hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Beschäftigte müssen sich auch in Zukunft bei ihrem Arbeitgeber arbeitsunfähig melden
  • Bei den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern übernimmt jetzt die Krankenkasse die Übermittlung der Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit
  • Die Bescheinigung kann der Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse über ein Entgeltabrechnungs-Programm abrufen. Alternativ kann die Ausfüllhilfe sv.net genutzt werden

Diese Daten meldet die Krankenkasse dem Arbeitgeber:

  • Name der bzw. des Beschäftigten
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
  • Angaben zu einem möglichen Unfall (auch Arbeitsunfall) oder zu dessen Folgen

Unser Hinweis für Sie: Die Daten sind frühestens einen Tag nach der ärztlichen Krankschreibung bei der Krankenkasse abzurufen. Sollte die Bescheinigung zum Zeitpunkt der Abfrage noch nicht vorliegen, wird eine Zwischennachricht erstellt. Die Krankenkassen prüfen weitere 14 Tage regelmäßig, ob ein Eingang der Daten erfolgt und übermitteln diese unaufgefordert an den Arbeitgeber.

Papierbescheinigung als Notlösung bei technischen Störungen

Bei technischen Störungen können Praxen über ihr Praxisverwaltungssystem eine Papierbescheinigung ausdrucken und diese entweder selbst per Post direkt an die Krankenkasse schicken oder den Beschäftigten mitgeben.

In diesen Fällen ist keine digitale eAU möglich:

  • Krankheit eines Kindes (Kinderkrankengeld)
  • Privat versicherte Beschäftigte
  • AU-Bescheinigungen aus dem Ausland
  • Minijobs in Privathaushalten

Hier erhalten die Beschäftigten jeweils einen Ausdruck für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und sich selbst. Ebenfalls vom eAU-Verfahren ausgenommen sind Privatpraxen.

Minijob – digitaler Datenabruf ebenfalls möglich 

Auch für Minijobber bis 520 Euro rufen Arbeitgeber (außer in Privathaushalten) die eAU-Daten von der Krankenkasse ab.

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Quelle: BKK Linde