Faktencheck: Keine Rentenzahlung wegen neuer EU-Richtlinie?
Aktuell kursiert auf verschiedenen Internetportalen und in den Sozialen Medien die Nachricht, dass ab Oktober Rentenzahlungen ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt wird. Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: Diese Meldung ist eine Falschbehauptung!
Um Betrügereien zu erschweren und die Sicherheit bei Online-Zahlungen zu stärken, wird die EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3) ab Oktober 2025 eingeführt. Dadurch müssen Geldinstitute überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt.
Was ändert sich mit der EU-Zahlungsrichtlinie PSD3?
Für Einzelüberweisungen wird die Richtlinie PSD3 verpflichtend eingeführt. Kunden, die keine Verbraucher sind – zum Beispiel Unternehmen oder Behörden – können bei Sammelüberweisungen jedoch entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll.
Was bedeutet das für die Rentenauszahlung?
Rentenempfängerinnen und -empfänger sind von dieser Prüfung nicht betroffen, denn die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten. Somit werden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.
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Quelle: Jürgen Stüwe