Öffentliche Aufträge: Nur noch bei Tariftreue
Unternehmer, die öffentliche Aufträge ausführen möchten, müssen tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das betrifft beispielsweise die Entlohnung, Urlaubsansprüche und Regelungen zu Ruhezeiten. Hintergrund ist das neue Tariftreuegesetz, welches seit 01.05.2026 gilt.
Das neue Gesetz greift, wenn es um Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro geht. Unternehmen, die für den Bund arbeiten, müssen ihren Beschäftigten verbindlich tarifliche Arbeitsbedingungen gewähren. Grundlage dafür ist ein sogenanntes Tariftreueversprechen, das als feste Vertragsbedingung gilt und auch an Nachunternehmer weitergegeben werden muss.
Kern des Gesetzes ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, in der branchenspezifische Tarifstandards festgelegt werden. Diese umfassen neben der Bezahlung auch Mindesturlaub, Arbeitszeiten sowie Ruhepausen. Die Regelungen müssen aus bestehenden Tarifverträgen übernommen werden und sichern so einheitliche Mindeststandards bei staatlichen Aufträgen.
Erstmals erhalten Beschäftigte zudem einen direkten Anspruch auf diese Arbeitsbedingungen gegenüber ihrem Arbeitgeber. Sie können Verstöße vor dem Arbeitsgericht einklagen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter transparent über die geltenden Bedingungen zu informieren und deren Einhaltung umfassend zu dokumentieren.
Zur Entlastung der Betriebe sieht das Gesetz eine Zertifizierung vor: Wer bereits tarifgebunden ist oder die Vorgaben nachweislich erfüllt, kann sich präqualifizieren lassen und spart bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig wird die Kontrolle verschärft. Bei der Deutschen Rentenversicherung entsteht eine zentrale Prüfstelle, die künftig auch digitale Entgeltdaten nutzen kann. Dieses elektronische Kontrollverfahren startet ab 2028.
Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen: Vertragsstrafen von bis zu zehn Prozent des Auftragswertes, Kündigung laufender Verträge sowie der Ausschluss von zukünftigen Vergaben. Besonders weitreichend ist die Haftung für Nachunternehmer – Auftragnehmer können für deren Verstöße finanziell mitverantwortlich gemacht werden.
Insgesamt zielt das Tariftreuegesetz darauf ab, faire Arbeitsbedingungen bei staatlichen Aufträgen sicherzustellen und Lohndumping zu verhindern. Gleichzeitig erhöht es den Druck auf Unternehmen, tarifliche Standards konsequent einzuhalten.
Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe