Geringfügigkeits-Richtlinien: Neue Fassung veröffentlicht
Seit der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14.12.2023 haben sich zahlreiche rechtliche Änderungen ergeben. Aus diesem Grund wurden die bestehenden Richtlinien überarbeitet und mit dem Rechtsstand 01.01.2026 neu veröffentlicht.
Seit der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14.12.2023 haben sich zahlreiche rechtliche Änderungen ergeben. Aus diesem Grund wurden die bestehenden Richtlinien überarbeitet und mit dem Rechtsstand 01.01.2026 neu veröffentlicht.
Was ist neu?
Bei der Aktualisierung der Richtlinien wurden insbesondere die folgenden Änderungen berücksichtigt:
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro je Zeitstunde und gleichzeitige Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze zum 01.01.2026 auf 603 Euro sowie ab 01.01.2027 auf 633 Euro.
- Erweiterung der Zeitgrenzen bei einer kurzfristigen Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb zum 01.01.2026 auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
- Möglichkeit der einmaligen Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für zukünftige Entgeltabrechnungszeiträume auf Antrag und Dokumentation in den Entgeltunterlagen. Diese Regelung tritt allerdings erst zum 01.07.2026 in Kraft.
- Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nrn. 26 und 26a EStG von 3.000 Euro bzw. 840 Euro auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro zum 01.01.2026.
Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe