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Hochwasser 2021: BKK Linde unterstützt ihre betroffenen Mitglieder und Arbeitgeber

Hilfe für Hochwasseropfer. BKK Linde stundet Beiträge.

Die Bilder der letzten Hochwasserkatastrophe zeigen eindrücklich, wie immens sich die Schäden auf Menschen, Tiere und Umwelt auswirken. Zahlreiche Betroffene stehen vor dem Nichts und müssen in alle Richtungen neu denken. 

Die BKK Linde unterstützt ihre vom aktuellen Hochwasser betroffenen Mitglieder und Arbeitgeber mit der Stundungsmöglichkeit der bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge. Dies betrifft zunächst die Ist-Monate Juli 2021 bis September 2021. 

Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht. Auch werden keine Stundungszinsen berechnet. Hiervon können auch Beiträge erfasst werden, die bereits vor dem genannten Zeitraum fällig waren. 

Wichtig für Arbeitgeber: Damit Sie schnell von dieser Regelung Gebrauch machen können, ist es notwendig, Ihre Situation mit bspw. diesen Nachweisen darzustellen:

  • Fotos des Betriebsgebäudes, auf denen die Beschädigungen sichtbar sind
  • Bestätigung der Gemeinde, dass der Arbeitgeber von dem Hochwasser betroffen ist
  • Eine nach den örtlichen Verhältnissen glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch das Hochwasser erlitten hat

Für den genannten Zeitraum werden selbstverständlich keine Säumniszuschläge oder Mahngebühren erhoben. Ebenso werden keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Beiträgen.

Sehr gerne stehen wir Ihnen auch hier für Ihre Anliegen zur Seite:

Telefon: 07731 5919-299

E-Mail: arbeitgeberservice@bkk-linde.de

Digitales Postfach auf der Website der BKK Linde

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