Hochwasserkatastrophe: Minijob-Zentrale stundet Beiträge
Minijob-Arbeitgeber, die von der jüngsten Hochwasserkatastrophe betroffen sind, können eine Stundung der Beiträge beantragen. Hält man sich an die Regeln, lassen sich diese ohne negative Konsequenzen aufschieben und später zahlen. Darauf weist die Minijob-Zentrale auf ihrer Webseite hin.
Im Mai 2024 sind durch starke Regenfälle mit Überschwemmungen und Hochwasser in vielen Landesteilen umfangreiche Sachschäden entstanden. Um die betroffenen Unternehmen zu unterstützen, wird denjenigen Arbeitgebern, die infolge dieser Katastrophe ihre Beiträge an die Minijob-Zentrale aktuell nicht entrichten können, im Rahmen von Beitragsstundungen unbürokratisch und schnell Hilfe angeboten. Das bedeutet, dass Betroffene ihre Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt entrichten können.
In dem Antrag auf Stundung muss man angeben, in nicht unerheblichem Maße von den Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe im Mai 2024 betroffen zu sein. Ferner, dass das Unternehmen angesichts von Umsatz- und Gewinneinbrüchen in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten und in der Folge momentan nicht in der Lage ist, seinen Beitragszahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Die Stundung kann für die aktuell rückständigen Beiträge sowie die laufenden Beiträge bis einschließlich Beitragsmonat September 2024 beantragt werden. Zudem ist es möglich, bereits bestehende Raten- und Tilgungsvereinbarungen anzupassen oder zu ermäßigen. Wurden für den Beitragsmonat Mai 2024 bereits Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben, kann insoweit ggf. ein Erlass aufgrund des Vorliegens eines unabwendbaren Ereignisses beantragt werden.
Betroffene Unternehmen wenden sich an die Minijob-Zentrale. Dies gelingt am schnellsten über das eigens eingerichtete Online-Kontaktformular.
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Quelle: Jürgen Stüwe