Kinderkrankengeld: Verlängerte Anspruchsdauer nun auch in 2026
Bei Erkrankung ihres Kindes haben Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Unklar war bislang, ob die aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2024 und 2025 verlängerte Anspruchsdauer um ein weiteres Jahr verlängert wird.
Zum Hintergrund: Alleinerziehende erhalten Kinderkrankengeld für maximal 20 Arbeitstage pro Kind im Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 50 Arbeitstage.
Allerdings hat der Gesetzgeber diese Anspruchsdauer Ende 2023 ausgeweitet, um Eltern während der mehr Flexibilität zu ermöglichen. Danach beträgt der Anspruch – allerdings beschränkt auf die Jahre 2024 und 2025 – je Elternteil für jedes Kind bis zu 15 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 35 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende auf 70 Arbeitstage begrenzt.
Verlängerte Anspruchsdauer nun auch in 2026
Ohne eine Anschlussregelung wäre die Höchstzahl der Kinderkrankengeldtage ab 2026 wieder auf 10 Anspruchstage pro Kind und insgesamt 25 Tage reduziert worden (für Alleinerziehende 20 Tage und insgesamt 50 Tage). Aber: Mit dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (Pflegekompetenzgesetz – kurz BEEG) wird die oben beschriebene verlängerte Anspruchsdauer nun auch für das Jahr 2026 fortgeschrieben.
Leistungshöhe
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des durch die unbezahlte Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Gleichzeitig darf das Kinderkrankengeld 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.
Wurden in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung Einmalzahlungen bezogen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), beträgt das Kinderkrankengeld 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Das Höchst-Kinderkrankengeld liegt 2026 bei täglich 135,63 Euro (abzüglich der Versichertenanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen).
Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
Das BEEG wurde am 21.11.2025 durch den Bundesrat in den Vermittlungsausschuss geschickt. Dieser legte am 17.12.2025 einen Kompromissvorschlag vor, der wiederum am 19.12.2025 durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde.
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Quelle: Jürgen Stüwe