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Mindestausbildungsvergütung 2026 veröffentlicht

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 berechnet. Danach steigt die Mindestvergütung im Vergleich zu 2025 um 6,2 Prozent.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 berechnet. Danach steigt die Mindestvergütung im Vergleich zu 2025 um 6,2 Prozent.

Zum Hintergrund: Anfang 2020 wurde eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung eingeführt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Azubis eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit erhalten. Die jährliche Festlegung der Mindestausbildungsvergütung erfolgt anhand der durchschnittlichen Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen. Für das zweite Ausbildungsjahr wird dieser Wert um 18 % erhöht, für das dritte um 35 % und für das vierte um 40 %.

Danach beträgt die monatliche Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungen, die in 2025 begonnen haben, 682,00 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 805,00 Euro im zweiten Ausbildungsjahr, 921,00 Euro im dritten und 955,00 Euro im vierten Ausbildungsjahr.

Für Ausbildungen, die in 2026 beginnen, beträgt die Mindestausbildungsvergütung 724,00 Euro im ersten, 854,00 Euro im zweiten, 977,00 Euro im dritten und 1.014,00 Euro im vierten Ausbildungsjahr.

Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe