Mindestlöhne in der Altenpflege steigen zum 01.07.2026
Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden in diesem und im nächsten Jahr jeweils zum 01.07. steigen. Das hat die Bundesregierung per Verordnung beschlossen. Die Erhöhungen sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Mehr Lohn und zusätzliche Urlaubstage
Aktuell erhalten Pflegehilfskräfte mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Löhne waren zuletzt zum 01.07.2025 gestiegen. Die aktuell geltende Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30.06.2026 gültig.
Ab dem 01.07.2026 steigen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte auf 16,52 Euro brutto pro Stunde (ab 01.07.2027: 16,95 Euro), für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro (ab 01.07.2027: 18,26 Euro) und für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro (ab 01.07.2027: 21,58 Euro). Außerdem bleibt es beim Mehrurlaub für Beschäftigte in der Altenpflege. Der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus, soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche betragen.
Die Pflegekommission hatte ihre Empfehlungen im November vergangenen Jahres überreicht. Mit der Verordnung werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich – ungeachtet etwaiger höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Verordnung tritt am 01.07.2026 in Kraft und gilt bis 30.09.2028.
Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe