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Mindestlohn: Erhöhung in Sicht

In ihrer Sitzung vom 27.06.2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 0.01.2026 und auf 14,60 Euro zum 01.01.2027 beschlossen. Die Werte gelten brutto je Zeitstunde

In ihrer Sitzung vom 27.06.2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 0.01.2026 und auf 14,60 Euro zum 01.01.2027 beschlossen. Die Werte gelten brutto je Zeitstunde.

Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 01.01.2026 von derzeit 12,82 Euro auf dann 13,90 Euro zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung ist zum 01.01.2026 geplant. Ab dann soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro ansteigen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %. Von der aktuell beschlossenen Anhebung werden rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren.

Mini- und Midi-Jobs
Mit der zum 01.01.2026 anstehenden Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 556,00 Euro auf künftig 603,00 Euro monatlich (13,90 Euro x 130 : 3 = 602,33 Euro; aufgerundet auf volle Euro = 603,00 Euro). Damit einhergehend umfasst der so genannte Übergangsbereich künftig einen Entgeltbereich von 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro.

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Quelle: Jürgen Stüwe