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Minijob anmelden: Leitfaden für Arbeitgeber

Wer zum ersten Mal einen Minijob anmeldet, hat oft viele Fragen. Wie funktioniert die Anmeldung? Woher bekomme ich eine Betriebsnummer? Und was ist mit der Unfallversicherung? Ein Leitfaden der Minijob-Zentrale zeigt Schritt für Schritt, wie Unternehmen ihre gewerblichen Minijobber einfach und sicher anmelden.

Wer zum ersten Mal einen Minijob anmeldet, hat oft viele Fragen. Wie funktioniert die Anmeldung? Woher bekomme ich eine Betriebsnummer? Und was ist mit der Unfallversicherung? Ein Leitfaden der Minijob-Zentrale zeigt Schritt für Schritt, wie Unternehmen ihre gewerblichen Minijobber einfach und sicher anmelden.

Betriebsnummer beantragen
Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Kennziffer. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber benötigen sie, um Beschäftigte bei der Sozialversicherung zu melden. Ohne diese Nummer können sie keinen Minijob anmelden.

Die Betriebsnummer können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber online beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Hinweis: Für den Antrag wird die Unternehmensnummer der Unfallversicherung benötigt. Falls diese noch nicht vorliegt, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sie direkt im Antragsformular des Betriebsnummernservice unter „Betriebliche Angaben“ anfordern. Die Unternehmensnummer kann selbstverständlich auch vorab separat beantragt werden.

Art der Beschäftigung prüfen: Der Personalfragebogen hilft
Minijob oder sozialversicherungspflichte Beschäftigung? Vor der Anmeldung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Art der Beschäftigung prüfen. Das ist die sogenannte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.

Nicht nur Verdienst und Beschäftigungszeitraum sind wichtig. Oft entscheiden auch frühere oder weitere Beschäftigungen darüber, ob ein Minijob vorliegt. Die Checkliste der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist eine einfache Hilfe bei der Beurteilung.

Meldung zur Sozialversicherung erstellen
Ist die Art der Beschäftigung geklärt, melden Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber diese bei der zuständigen Einzugsstelle an. Für Minijobs mit Verdienstgrenze sowie für kurzfristige Minijobs ist die Minijob-Zentrale zuständig.

Die Anmeldung erfolgt – wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung auch – elektronisch. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nutzen zur Erstellung der Meldungen und Beitragsnachweise entweder ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.

Die Anmeldung zur Sozialversicherung muss mit der nächsten Lohnabrechnung stattfinden, spätestens aber 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung. Unsere Website informiert Sie darüber hinaus zu weiteren Abgabegründen und Fristen für Ihre Meldungen.

Zum vollständigen Leitfaden

Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe