1. Startseite
  2. Für Arbeitgeber
  3. Arbeitgebernews

Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2025

Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2025 angehoben. Dies hat zur Folge, dass Schuldner künftig mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen, bevor eine Pfändung einsetzt. Insbesondere Personen mit Unterhaltspflichten profitieren von den erhöhten Freigrenzen.

Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2025 angehoben. Dies hat zur Folge, dass Schuldner künftig mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen, bevor eine Pfändung einsetzt. Insbesondere Personen mit Unterhaltspflichten profitieren von den erhöhten Freigrenzen.

Grundbetrag
Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt von 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag wie folgt:
Für die erste unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro.

Vollpfändungsgrenze
Die monatliche Vollpfändungsgrenze steigt von 4.573,10 Euro auf 4.766,99 Euro.

Hintergrund
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 01.07. angepasst und richten sich nach der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.

Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe