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Rechtskreistrennung bei Beitragsnachweisen entfällt ab 2026

Zum 01.01.2026 müssen Arbeitgeber in der Sozialversicherung keine Beitragsnachweise mehr nach den Rechtskreisen Ost und West trennen.

Zum 01.01.2026 müssen Arbeitgeber in der Sozialversicherung keine Beitragsnachweise mehr nach den Rechtskreisen Ost und West trennen.

Bislang galt: Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland erforderten jeweils separate Beitragsnachweise. Diese Pflicht entfällt nun. Ab 2026 ist ein einheitlicher Nachweis für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend – unabhängig vom Beschäftigungsort. Das gilt auch dann, wenn sich der Nachweis noch auf Zeiträume vor dem 31. Dezember 2025 bezieht.

Bereits seit Jahresbeginn 2025 ist im DEÜV-Meldeverfahren keine Angabe des Rechtskreises mehr erforderlich. Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 werden auch das SV-Meldeportal und alle zertifizierten Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme angepasst, sodass die Änderungen technisch automatisch umgesetzt werden.

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Quelle: Jürgen Stüwe