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Renten 2021: Erhöhung nur im Osten

Nach nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2021 fest: Der ab 1. Juli 2021 geltende aktuelle Rentenwert liegt unverändert bei 34,19 Euro; der aktuelle Rentenwert für die neuen Bundesländer steigt um 0,72 Prozent auf 97,9 Prozent des aktuellen Rentenwerts West und beträgt damit 33,47 Euro.

Nach nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2021 fest: Der ab 1. Juli 2021 geltende aktuelle Rentenwert liegt unverändert bei 34,19 Euro; der aktuelle Rentenwert für die neuen Bundesländer steigt um 0,72 Prozent auf 97,9 Prozent des aktuellen Rentenwerts West und beträgt damit 33,47 Euro.

Zum Hintergrund: Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung maßgebliche Lohnentwicklung beträgt in den alten Ländern -2,34 Prozent. Sie basiert auf den vom statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen- und -gehältern je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen („Ein-Euro-Jobs“) außer Acht bleibt.

Wegen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind die VGR-Löhne in den alten Bundesländern im vergangenen Jahr leicht gesunken. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Neben der Lohnentwicklung wird die Höhe der Rentenanpassung noch durch den Nachhaltigkeitsfaktor und den Faktor Altersvorsorgeaufwendungen bestimmt. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Auch hier kommt es zu negativen Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Deswegen wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor in diesem Jahr mit -0,92 Prozentpunkten anpassungsdämpfend aus.

Durch den Faktor Altersvorsorgeaufwendungen wird die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2020 nicht verändert hat, wirkt sich dieser Faktor nicht auf die diesjährige Rentenanpassung aus.

Auf Basis der vorliegenden Daten beträgt der ab dem 1. Juli 2021 geltende aktuelle Rentenwert (West) weiterhin 34,19 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt mit der diesjährigen Rentenanpassung von 33,23 Euro auf 33,47 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung in den neuen Ländern von 0,72 Prozent.

Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 tritt – vorbehaltlich des Kabinettbeschlusses der Bundesregierung, der anschließend erforderlichen Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt – am 1. Juli 2021 in Kraft.

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Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe