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Renten: Deutliches Plus in Aussicht

Rentner bekommen ab 01.07.2026 mehr Geld. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates sollen die gesetzlichen Renten an diesem Stichtag um 4,24 Prozent steigen. Die entsprechende Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 hat das Bundeskabinett Ende April beschlossen.

Rentner bekommen ab 01.07.2026 mehr Geld. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates sollen die gesetzlichen Renten an diesem Stichtag um 4,24 Prozent steigen. Die entsprechende Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 hat das Bundeskabinett Ende April beschlossen.

Konkret ist vorgesehen, dass der aktuelle Rentenwert, Basis für die Berechnung der individuellen Rentenhöhe, von 40,79 Euro auf 42,52 Euro angehoben wird. Wie hoch die jeweilige Anpassung damit ausfällt, hängt von den persönlichen Eckdaten ab. Als Orientierungswert wird insoweit die sogenannte Standardrente herangezogen. Dabei werden 45 Beitragsjahren bei durchschnittlichem Einkommen unterstellt. Für diese ergibt sich durch die Anpassung ein monatliches Plus von 77,85 Euro.

Hintergrund der Steigerung ist die positive Lohnentwicklung in Deutschland. Da die Renten gesetzlich an die Löhne gekoppelt sind, profitieren Ruheständler direkt von steigenden Einkommen der Beschäftigten. Maßgeblich für die Berechnung ist eine anpassungsrelevante Lohnentwicklung von 4,25 Prozent, basierend auf Daten des Statistisches Bundesamt sowie den beitragspflichtigen Entgelten der Versicherten. Leichte Abweichungen ergeben sich durch Veränderungen bei den Sozialabgaben, insbesondere beim Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Insgesamt bleibt die Anpassung jedoch nahezu deckungsgleich mit der Lohnentwicklung.

Zugleich verweist die Bundesregierung auf das Rentenpaket 2025, das ein Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent bis 2031 garantiert. Damit soll die gesetzliche Rente auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten verlässlich bleiben. Die finale Umsetzung der Rentenerhöhung erfolgt mit Inkrafttreten der Rentenwertbestimmungsverordnung zum 01.07.2026.

Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe