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Arbeitgebernews

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  1. 16.7.2024

    Ü45-Onlinecheck: Selbsttest für die eigene Gesundheit

    Ob jemand einen Präventions- oder Rehabilitationsbedarf hat, lässt sich nun bequem online einschätzen. Die Deutsche Rentenversicherung hat einen Selbsttest für die eigene Gesundheit entwickelt. Dieser richtet sich an Personen ab 45 Jahren und steht im Internet-Angebot für die Versicherten zur Verfügung.
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  2. 10.7.2024

    Wiedereingliederung: Keine Erstattung von Fahrtkosten

    Befinden sich Arbeitnehmer in einer stufenweisen Wiedereingliederung, so haben sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Fahrten zur Arbeitsstätte. Solche Aufwände zählen nicht zu den Reha-Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht jetzt in einem Urteil festgestellt (AZ: B 1 KR 7/23 R).
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  3. 03.7.2024

    Zentrale Stammdatendatei für Arbeitgeber

    Seit dem 01.07.2024 können Arbeitgeber alle für das Meldeverfahren notwendigen Stammdaten über eine Datei abrufen. Diese Variante der sogenannten Beitragssatzdatei wird im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes bei der ITSG geführt.
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  4. 01.7.2024

    Lohnpfändung: Höhere Freigrenzen gelten

    Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sind zum 01.07.2024 angestiegen. Arbeitnehmer, deren Einkommen gepfändet wird, können daher nun möglicherweise mehr Geld davon behalten. Geregelt wird das Ganze in der (berichtigten) Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024.
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  5. 27.6.2024

    Betriebsrat: Kleineres Gremium ist möglich

    Gibt es bei einer Betriebsratswahl weniger Bewerber als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Eine entsprechend ordnungsgemäß durchgeführte Wahl ist zumindest nicht allein deshalb nichtig. Dies hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich in einem Urteil festgestellt (AZ: 7 ABR 26/23).
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  6. 25.6.2024

    Kurzarbeitergeld: Anerkennungsbescheid allein reicht nicht

    Für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und die Erstattung entsprechender Sozialversicherungsbeiträge sind rechtzeitige Anträge für die jeweiligen Arbeitnehmer nötig. Ein genereller Anerkennungsbescheid durch die Agentur für Arbeit, dass ein erheblicher Arbeitsausfall und die betrieblichen Voraussetzungen vorliegen, reicht insoweit nicht aus. Dies hat das Bundessozialgericht jetzt in einem Urteil klargestellt (AZ: B 11 AL 1/23 R).
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