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Arbeitgebernews

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  1. 12.08.2025

    Künstlersozialversicherung 2026: Senkung auf 4,9 Prozent

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2026 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,9 Prozent betragen.
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  2. 07.08.2025

    Kinderkrankengeld: Verlängerte Anspruchsdauer auch in 2026?

    Bei Erkrankung ihres Kindes haben Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Die Bundesregierung will nun überprüfen, ob die coronabedingte (auf die Jahre 2024 und 2025 beschränkte) verlängerte Anspruchsdauer auch in 2026 fortgeführt wird.
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  3. 05.08.2025

    Mindestausbildungsvergütung 2025 und 2026

    Vor einigen Jahren wurde eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung eingeführt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Azubis eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit erhalten.
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  4. 25.07.2025

    Mindestlohn: Erhöhung in Sicht

    In ihrer Sitzung vom 27.06.2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 0.01.2026 und auf 14,60 Euro zum 01.01.2027 beschlossen. Die Werte gelten brutto je Zeitstunde
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  5. 23.07.2025

    Erziehungsrente: Unterhaltsersatz für Geschiedene

    Geschiedene, die Kinder erziehen, stehen oftmals vor einer schwierigen finanziellen Situation, wenn der Ex-Ehepartner stirbt und damit die Unterhaltszahlung entfällt. Die Deutsche Rentenversicherung kann die Betroffenen durch die Zahlung einer Erziehungsrente unterstützen.
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  6. 18.07.2025

    Arbeitsunfähig infolge Tätowierung – keine Entgeltfortzahlung

    Während sichtbare Tattoos im Arbeitsleben immer normaler werden, stellt sich damit aber zunehmend die Frage, wer eigentlich das finanzielle Risiko trägt, wenn beim Stechen des Tattoos nicht alles glatt verläuft. Dazu liegt nun eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22.05.2025 (5 Sa 284 a/24) vor: Wer sich tätowieren lässt, erhält bei Komplikationen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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