Steuererklärung: Fristen laufen ab
Am 31. August 2021 läuft die Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 ab, wenn man sich zum Beispiel eines Steuerberaters bedient. Aber auch bei der Erklärung für das Jahr 2020 wird es langsam eng – zumindest, wenn man ohne professionelle Hilfe arbeitet.
Die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 ist für die meisten längst Geschichte. Sie hätte, wenn sie über einen Steuerberater beauftragt wurde, regulär bis Ende Februar 2021 beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung wurde diese Frist Anfang des Jahres aber auf Ende August 2021 verschoben. Somit verbleiben aktuell auch dafür nur noch wenige Tage.
Anders steht es um die Steuererklärung für das Jahr 2020. Diese wäre regulär spätestens Ende Juli 2021 einzureichen gewesen. Doch in diesem Jahr hat man ein wenig mehr Zeit dafür. Konkret läuft die Frist erst Ende Oktober 2021 ab. Weil der 31. Oktober 2021 ein Sonntag ist, endet sie erst am Tag darauf, also am 1. November 2021. In den Bundesländern, in denen Allerheiligen als gesetzlicher Feiertag gilt, gibt es sogar noch einen Tag mehr Zeit. Dort ist der 2. November 2021 maßgeblich. Anders schaut es bei der Abgabe über einen Steuerberater oder etwa Lohnsteuerhilfeverein aus. Nimmt man deren Hilfe in Anspruch, endet die Frist später. Grundsätzlich liefe sie in diesen Fällen am 28. Februar 2022 ab. Doch auch hier hat der Gesetzgeber diesmal eine Verlängerung eingebaut. Somit gilt der 31. Mai 2022 als Stichtag.
Wer sich nicht an die Frist halten kann, sollte sich rechtzeitig beim Finanzamt um eine Verlängerung bemühen – das schützt im Erfolgsfall zum Beispiel vor den unliebsamen Säumniszuschlägen.
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Quelle: Jürgen Stüwe