1. Startseite
  2. Für Arbeitgeber
  3. Arbeitgebernews

Umlage U2 sinkt 2025 – Das sollten Arbeitgeber wissen

Die Umlage U2 für Minijobber sinkt zum 01.01.2025 von bisher 0,24 Prozent auf 0,22 Prozent des Verdienstes. Hierüber berichtet die Minijob-Zentrale in einer Pressemitteilung.

Die Umlage U2 für Minijobber sinkt zum 01.01.2025 von bisher 0,24 Prozent auf 0,22 Prozent des Verdienstes. Hierüber berichtet die Minijob-Zentrale in einer Pressemitteilung.

Die Anpassung erfolgt aufgrund von Überschüssen in der Umlagekasse. Diese entstehen, wenn weniger Ausgaben für Mutterschaftsleistungen anfallen oder die Zahl der beitragspflichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber steigt. Die Senkung um 0,02 Prozentpunkte mag klein erscheinen, kann jedoch bei höheren Lohnsummen deutliche Entlastungen bringen.

Das ist die Umlage U2
Durch die Zahlung der Umlage 2 erwerben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Anspruch auf die vollständige Erstattung der Aufwendungen

  • bei Mutterschutzlohn während eines Beschäftigungsverbotes und
  • für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz.

Die Umlage U2 zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, um die Kosten für den Mutterschutz solidarisch zu tragen. Besonders für kleine Betriebe wäre es eine finanzielle Belastung, wenn sie allein die Lohnfortzahlung während des Mutterschutzes übernehmen müssten. Über die Umlage U2 werden diese Kosten auf alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verteilt.

Die Umlage U2 ist für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtend. Die Anzahl der Mitarbeitenden spielt keine Rolle. Auch Betriebe, die ausschließlich Minijobberinnen und Minijobber beschäftigen, müssen die U2 zahlen. Sie ist außerdem für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend zu zahlen – unabhängig vom Geschlecht.

Die U2 wird zusammen mit den übrigen Beiträgen an die Minijob-Zentrale gezahlt. Die eingezogenen Umlagebeiträge leitet die Minijob-Zentrale dann an die Arbeitgeberversicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See weiter.

Weitere Informationen zum Umlageverfahren

Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe