Zentrale Stammdatendatei für Arbeitgeber
Seit dem 01.07.2024 können Arbeitgeber alle für das Meldeverfahren notwendigen Stammdaten über eine Datei abrufen. Diese Variante der sogenannten Beitragssatzdatei wird im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes bei der ITSG geführt.
In der Datei geht es um Daten zur Durchführung der Melde-, Beitrags-, Bescheinigungs- und Antragsverfahren. Konkret sind das zum Beispiel die Betriebsnummern der Sozialversicherungsträger, aktuelle und historische Beitragssätze sowie Beitragsbemessungsgrenzen. Nicht dazu gehören jedoch personenbezogene Daten.
Um Ungenauigkeiten und Fehler zu vermeiden, werden die Daten tagesaktuell zur Verfügung gestellt. Für zurückliegende Zeiträume ist zudem von großem Nutzen, dass die enthaltenen Angaben auch für die vergangenen sechs Jahre vorgehalten werden. Die Datei steht im Internetangebot der ITSG für alle Stellen, die einen gesetzlichen Auftrag zur Teilnahme haben, frei zum Abruf zur Verfügung. Der Download umfasst immer eine Gesamtlieferung.
Der automatisierte Abruf der aktuellen Stammdaten ist zunächst optional und wird ab dem 01.01.2025 zum Standard. Dann müssen die für die Abrechnung notwendigen Daten, die zum Beispiel die Entgeltabrechnungsprogramme nutzen, aus dieser Datei stammen. Die Daten müssen vor jeder Echtabrechnung aktualisiert werden. Zeiterfassungssysteme und auch die elektronische Ausfüllhilfe sind von der verpflichtenden Nutzung ausgenommen. Denn damit wird keine Entgeltabrechnung im eigentlichen Sinne vorgenommen.
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Quelle: Jürgen Stüwe