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Entlassmanagement in Krankenhäusern

Entlassmanagement in Krankenhäusern
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Informationen zum Entlassmanagement

Seit gut zwei Jahren gilt der Rahmenvertrag Entlassmanagement für Krankenhäuser. Dahinter steht das Ziel, jedem Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt eine lückenlose medizinische Versorgung zu gewährleisten. So sind die Krankenhausärzte verpflichtet, im Rahmen eines Entlassplans die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt umfassend vorzubereiten. Wir haben alle wichtigen Informationen sowohl für Patienten als auch für Krankenhäuser zusammengestellt.

Informationen für Patienten

Das Entlassmanagement stellt für Patienten, die im Krankenhaus stationär behandelt werden, eine bestmögliche und nahtlose Versorgung beim Übergang vom Krankenhausaufenthalt zu eventuell notwendigen Anschlussbehandlungen sicher. 

Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus ermittelt der Klinikarzt, ob weitere medizinische oder pflegerische Behandlungen notwendig sind. Sind diese angedacht, leitet er die entsprechenden Maßnahmen ein. Dazu gehören:

  • Übermittlung von Informationen über den Gesundheitszustand und künftiger Therapien an die nachbehandelnden Leistungserbringer (z.B.: Hausarzt, Physiotherapeut, Pflegedienst usw.) 

  • Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Krankenkasse, um die Kostenübernahme zu sichern

  • Organisation der Terminkoordination, damit eine lückenlose Weiterbehandlung gewährleistet ist.

Entlassplan und Patientenwunsch

Entlassplan für eine transparente Versorgung

Durch den individuell ausgearbeiteten Entlassplan wird eine strukturierte Versorgungskette sichergestellt. Alle Schritte, die dem Patienten helfen, nach dem Krankenhausaufenthalt seinen Gesundheitszustand zu verbessern, werden hier schriftlich und logisch aufeinander aufbauend dokumentiert. Dadurch ist die Versorgung des Patienten für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar. 

Der Entlassplan enthält den sogenannten Entlassbrief, der dem Patient beim Verlassen des Krankenhauses ausgehändigt wird sowie ggfls. einen Medikamentionsplan. In diesem kann der Klinikarzt nach Bedarf Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für bis zu sieben Tage verordnen. 

Im Mittelpunkt steht der Patientenwunsch

Das Entlassmanagement bezieht den Patienten eng in den Prozess ein. Der frühzeitige Informationsaustausch im Vorfeld der Entlassung sowie Schulungen, die den Patienten auf die Zeit nach seinem Krankenhausaufenthalt vorbereiten, unterstützen die aktive Mitwirkung des Patienten am Behandlungserfolg. 

Ob der Patient mit den angedachten Therapieansätzen und Behandlungsmethoden einverstanden ist, muss dieser mit einer schriftlichen Einwilligung dokumentieren. Auch die Erlaubnis zur Weitergabe der Informationen an die nachfolgenden Behandler muss durch eine Unterschrift des Patienten eingeholt werden. Eine verbindlich vorgegebene schriftliche Einverständniserklärung hat der GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt.

Arzt händigt seiner Patientin ein Rezept aus

Unser Hinweis für Sie: Bei Menschen, die stark an Demenz erkrankt sind übernimmt diese Aufgabe das Betreuungsgericht oder der gesetzliche Betreuer.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Entlassmanagement:

Kompetenzcenter Krankenhaus
Telefon: 0611 7366-782
Fax: 03461 8260-910
E-Mail:  

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo, Di, Mi 08:00 - 16:30 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr  08:00 - 14:30 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten können Sie uns Ihren Rückrufwunsch gerne per E-Mail mitteilen. Wir melden uns i.d.R. spätestens am folgenden Werktag bei Ihnen.

Ziel des Entlassmanagements

Das Krankenhaus soll im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit dem Patienten und den nachbehandelnden Leistungserbringern eine lückenlose Versorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gewährleisten.

Die Bestandteile des Entlassmanagments

  • Feststellung, während des Krankenhausaufenthalts, ob und welche Unterstützung der Patient nach seiner Entlassung benötigt

  • Einleiten von Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Kranken- oder Pflegekasse, um die Kostenübernahme zu klären, wenn  nach dem Krankenhausaufenthalt medizinische oder pflegerische Behandlungen anfallen 

  • Kontaktaufnahme zu den nachbehandelnden Leistungserbringern und Dokumentation der Ergebnisse

  • Einholung der schriftlichen Einverständniserklärung des Patienten für die Informationsübermittlung an Krankenkassen und Leistungserbringer 

  • Festhalten aller Informationen in einem Entlassbrief, den der Patient nach seinem Krankenhausaufenthalt erhält

  • Erstellen und Aushändigen eines Medikamentionsplan, wenn dies vorgesehen ist

Verschreibung durch Krankenhäuser nun möglich

Bestandteil des Entlassmanagements ist auch die Möglichkeit zur Verordnung von Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln sowie häuslicher Krankenpflege und Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen. Für dieses Zeitfenster kann auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

Weiterführende Information des GKV Spitzenverbands zum Rahmenvertrag finden Sie hier:

Frau arbeitet mit einer Maus am PC

Weiterführende Information des GKV Spitzenverbands für Ihre Patienten finden Sie hier:

Arzt sitzt lächelnd am Schreibtisch
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