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Hautkrebsscreenings

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Hautkrebsscreenings

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Information zur Hautkrebsvorsorge

Hautkrebs ist eine der häufigsten Krebsarten. Eine frühe Erkennung erhöht die Chancen auf Heilung erheblich. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen helfen, Veränderungen rechtzeitig zu erkennen. Damit wir eine besonders große Zielgruppe ansprechen können, bieten wir - neben der gesetzlichen Basisleistung - zwei weitere Angebote.

Unser Hinweis: Auch die Basisleistung haben wir mit einem BKK Linde-Extra aufgewertet. Die Inhalte stellen wir Ihnen auf dieser Seite vor.

Basisleistung für eine gute Vorsorge

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahre haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine gründliche Untersuchung der Haut. Diese Untersuchung soll möglichst mit der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung (Check-Up) durchgeführt werden. Falls dabei ein Verdacht auf Hautkrebs besteht, muss dieser stets durch einen Hautarzt abgeklärt werden. Das Hautkrebsscreening kann bei einem Hausarzt, Internisten, Allgemeinmediziner oder direkt beim Hautarzt durchgeführt werden.

Inhalte der Vorsorgemaßnahme:

  • Gespräch zur gesundheitlichen Vorgeschichte

  • Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut

  • Eine erstmalige Hauttypbestimmung

  • Wenn notwendig, eine Auflichtmikroskopie

  • Befundermittlung mit Beratung

  • Dokumentation in der Patientenakte

  • Bei Bedarf weitere Untersuchungen

Gründliche Untersuchung von Muttermalen am Rücken

Die Extraleistungen der BKK Linde erhöhen Schutz und Sicherheit.

Für jeden etwas dabei! Wir möchten mit unseren Vororgemaßnahmen möglichst viele unserer Kunden ansprechen. Denn Gesundheit ist in jedem Alter wichtig. Mit den zwei zusätzlichen Maßnahmen sind wir mit unseren Versicherten auf dem besten Weg zu einer guten Gesundheit.

Hautkrebsscreening für junge Menschen (U35)

Diese besondere Vorsorgemaßnahme richtet sich an junge Menschen zwischen 15 und 34 Jahren. Auch diese Leistung kann im Zweijahresrhythmus in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden zu 100 % von der BKK Linde übernommen.

Inhalte der Vorsorgemaßnahme:

  • Gespräch zur gesundheitlichen Vorgeschichte

  • Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut

  • Eine erstmalige Hauttypbestimmung

  • Wenn notwendig eine Auflichtmikroskopie

  • Befundermittlung mit Beratung

  • Dokumentation in der Patientenakte

  • Bei Bedarf weitere Untersuchungen

Teilnahme:

Das Hautkrebsscreening für junge Menschen ist bundesweit verfügbar und kann bei jedem Dermatologen in Anspruch genommen werden, der an dem Programm teilnimmt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sprechen Sie im Vorfeld ihren behandelnden Arzt darauf an. Unter dem Button finden Sie die Liste der teilnehmenden Ärzte.

Teilnehmende Ärzte

HautkrebsscreeningPLUS

Die Leistung HautkrebsscreeningPLUS umfasst einmal jährlich die kostenlose digitale Ganzkörperfotografie als Ergänzung zur regulären Hautkrebsvorsorge. Mit modernster KI scannt eine vollautomatische Kamera systematisch die Hautoberfläche von Kopf bis Fuß. Dabei werden sämtliche Muttermale und Leberflecke digital erfasst, archiviert und auf eventuelle Bösartigkeit hin analysiert.

Inhalte der Vorsorgemaßnahme:

  • Beratungs- und Aufklärungsgespräch zur Durchführung der Ganzkörper-Fotodokumentation

  • Digitale Gesamtaufnahmen der Haut zur automatischen Erkennung und Vermessung von Muttermalen

  • Dokumentation, Speicherung der Ganzkörperfotos sowie ein Vergleich mit den Bildern der letzten Untersuchung

  • Analyse auf eventuelle Bösartigkeit mittels Künstlicher Intelligenz (KI)

  • Befund und Beratung durch den Hautarzt

Teilnahme:

Versicherte der BKK Linde können diese Maßnahme ohne Altersbeschränkung einmal im Jahr in Anspruch nehmen. Unter dem Button werden Ihnen die am Programm HautkrebsscreeningPLUS teilnehmenden Arztpraxen angezeigt.

Teilnehmende Ärzte

Das BKK Linde Extra zur Basisversorgung

Falls in Ihrer Nähe kein Vertragsarzt für das Hautkrebsscreening für junge Menschen zur Verfügung steht, erstattet die BKK Linde schon vor Vollendung des 35. Lebensjahres - also über die gesetzlichen Vorsorgeleistungen hinaus - die Kosten für eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung, einschließlich der Auflichtmikroskopie in Höhe von 35 Euro (jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten). Der Anspruch auf diese Leistung besteht ebenfalls einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren. Sie muss von einem zugelassenen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder einem berechtigten Hausarzt vorgenommen werden. Zur Erstattung des Betrags von max. 35 Euro reichen Sie die Rechnung bei uns ein.

Unser Hinweis: Versicherten, die im Jahr der Einreichung bereits eine der obenstehenden Hautkrebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben, können wir diesen Zuschuss nicht mehr gewähren.