Künstliche Befruchtung

Kinderwunsch wahr werden lassen
Nicht immer erfüllt sich der Wunsch nach einer Schwangerschaft wie geplant. Dies kann zu einer belastenden Zeit für die betroffenen Paare werden. Zahlreiche medizinische Gründe sowohl bei der Frau als auch bei dem Mann können die Ursache sein, warum eine natürliche Schwangerschaft nicht zustande kommt.
Wir möchten unsere Versicherten in dieser Situation unterstützen und haben, neben den für gesetzliche Krankenkassen allgemein geltenden Möglichkeiten, den Exklusivvertrag „BKK Kinderwunsch“ abgeschlossen. Über diesen können Interessierte aus dem gesamten Bundesgebiet Extra-Zuschüsse für eine künstliche Befruchtung erhalten. Die Leistungen aus diesem Vertrag gehen weit über die gesetzliche Regelung hinaus.

Voraussetzungen der Kostenübernahme
Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung sind nach ärztlicher Beurteilung erforderlich
Beide Antragssteller sind miteinander verheiratet
Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet
Die Frau ist zwischen 25 und 40 Jahre alt (Vollendung des 40. Lebensjahres)
Der Mann ist zwischen 25 und 50 Jahre alt (Vollendung des 50. Lebensjahres)
Hinweis: Die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung ist gesetzlich geregelt (§ 27a Abs. 3SGB V). Wir übernehmen im Rahmen der Regelleistung 50% der Kosten.
Möglichkeiten der Bezuschussung durch das Bundesfamilienministerium finden Sie hier.

BKK Kinderwunsch bietet mehr als die gesetzliche Regelung
Als Versicherter der BKK Linde profitieren Sie dank unserer Leistung BKK Kinderwunsch von einer echten Mehrleistung im Bereich der künstlichen Befruchtung. Entsprechende Kinderwunschzentren sind deutschlandweit vertreten. Die Wahl der Klinik ist dabei ganz alleine Ihnen überlassen. Gerne informieren wir Sie im Folgenden über die Vorteile der Leistung und die teilnehmenden Einrichtungen.
Im Rahmen dieses Vertrags wird auch an Versicherte gedacht, die der Kinderlosigkeit infolge einer Krebstherapie vorbeugen wollen. Zur Vermeidung der Gefahr von Unfruchtbarkeit durch die Folgen einer Krebstherapie beteiligen wir uns an den bestehenden Kosten einer Kryotherapie von Ei- oder Samenzellen mit einem Zuschuss von 100,- Euro.

Ihre Vorteile:
Zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von je 350 Euro
Zweimalige Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von je 250 Euro
Beteiligung an den Transferkosten in Höhe von 50 % der Regelleistung bei medizinisch notwendigem "Freeze all", sofern der Transfer innerhalb von 3 Monaten nach Stimulationsbeginn stattfindet
Einmalige Beteiligung an einem 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer (800 Euro bei IVF und 1.000 Euro bei ICSI)
Unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)
Ausweitung der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre
Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei Embryonen (sofern medizinisch möglich, wird ein Singleembryotransfer empfohlen)
Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind
Hinweise zur Teilnahme
Mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung können Sie mit dem Tag der Unterzeichnung an dem Programm teilnehmen. Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt.
Unser Hinweis für Sie: Für die Dauer der Teilnahme (bis zum Ende des 3. bzw. 4. Versuchs oder mit dem Eintreten einer ärztlich festgestellten Schwangerschaft sind Sie an Ihre getroffene Wahl des Reproduktionsmedizinischen Zentrums gebunden.

Künstliche Befruchtung im Ausland
Wenn Sie über eine künstliche Befruchtung im Ausland nachdenken, beachten Sie bitte, dass je Land spezielle Anspruchsvoraussetzungen gelten. Die von Ihnen zu tragenden Kosten können abweichen und im Zweifel deutlich höher sein. Wir beraten Sie gerne individuell, zeigen Ihnen die Vorteile unseres Exklusivvertrags „BKK Kinderwunsch“ in Deutschland auf oder besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung im Ausland.
Wichtig: Wenn Sie bereits eine künstliche Befruchtung im Ausland planen, nehmen Sie bitte unbedingt vorher Kontakt mit uns auf.
