Künstliche Befruchtung

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Kinderwunsch wahr werden lassen

Nicht immer erfüllt sich der Wunsch nach einer Schwangerschaft wie geplant. Dies kann zu einer belastenden Zeit für die betroffenen Paare werden. Zahlreiche medizinische Gründe sowohl bei der Frau als auch bei dem Mann können die Ursache sein, warum eine Frau nicht schwanger wird.

Wir möchten unsere Versicherten in dieser Situation unterstützen und haben, neben den für gesetzliche Krankenkassen allgemein geltenden Möglichkeiten, den Exklusivvertrag „BKK Kinderwunsch“ abgeschlossen. Über diesen können Interessierte aus dem gesamten Bundesgebiet Extra-Zuschüsse für eine künstliche Befruchtung erhalten. Die Leistungen aus diesem Vertrag gehen weit über die gesetzliche Regelung hinaus.

Mann und Frau haben die Hände auf den Bauch der schwangeren Frau gelegt

Voraussetzungen der Kostenübernahme

  • Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung sind nach ärztlicher Beurteilung erforderlich

  • Beide Antragssteller sind miteinander verheiratet

  • Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet

  • Die Frau ist zwischen 25 und 40 Jahre alt (Vollendung des 40. Lebensjahres)

  • Der Mann ist zwischen 25 und 50 Jahre alt (Vollendung des 50. Lebensjahres)

Hinweis: Die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung ist gesetzlich geregelt (§ 27a Abs. 3SGB V). Wir übernehmen im Rahmen der Regelleistung 50% der Kosten.

Frauenärztin im Gespräch mit einem Paar

BKK Kinderwunsch bietet mehr als die gesetzliche Regelung

Als Versicherter der BKK Linde profitieren Sie dank unserer Leistung BKK Kinderwunsch von einer echten Mehrleistung im Bereich der künstlichen Befruchtung. Entsprechende Kinderwunschzentren sind deutschlandweit vertreten. Die Wahl der Klinik ist dabei ganz alleine Ihnen überlassen. Gerne informieren wir Sie im Folgenden über die Vorteile der Leistung und die teilnehmenden Einrichtungen.

Im Rahmen dieses Vertrags wird auch an Versicherte gedacht, die der Kinderlosigkeit infolge einer Krebstherapie vorbeugen wollen. Zur Vermeidung der Gefahr von Unfruchtbarkeit durch die Folgen einer Krebstherapie beteiligen wir uns an den bestehenden Kosten einer Kryotherapie von Ei- oder Samenzellen mit einem Zuschuss von 100,- Euro.

Neugeborenes wird von einer Hand geschützt

Ihre Vorteile:

  • Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von 350 Euro

  • Zuschuss zum 2. Kryozyklus in Höhe von 350 Euro

  • Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von 250 Euro

  • Zuschuss zur 2. Blastozystenkultur in Höhe von 250 Euro

  • Unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der „In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)

  • Ausweitung der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre

  • Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch (800 Euro bei IVF und 1.000 Euro bei ICSI)

  • Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei statt drei Embryonen (sofern medizinisch möglich, wird ein Singleembryotransfer empfohlen)

  • Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryo-konservierte Eizellen vorhanden sind

  • Möglichkeiten der Bezuschussung durch das Bundesfamilienministerium. Mehr Informationen finden Sie hier.

Hinweise zur Teilnahme 

Mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung können Sie mit dem Tag der Unterzeichnung an dem Programm teilnehmen. Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt.

Unser Hinweis für Sie: Für die Dauer der Teilnahme (bis zum Ende des 3. bzw. 4. Versuchs oder mit dem Eintreten einer ärztlich festgestellten Schwangerschaft sind Sie an Ihre getroffene Wahl des Reproduktionsmedizinischen Zentrums gebunden.

Arzt sitzt lächelnd am Schreibtisch

Künstliche Befruchtung im Ausland

Wenn Sie über eine künstliche Befruchtung im Ausland nachdenken, beachten Sie bitte, dass je Land spezielle Anspruchsvoraussetzungen gelten. Die von Ihnen zu tragenden Kosten können abweichen und im Zweifel deutlich höher sein. Wir beraten Sie gerne individuell, zeigen Ihnen die Vorteile unseres Exklusivvertrags „BKK Kinderwunsch“ in Deutschland auf oder besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung im Ausland.

Wichtig: Wenn Sie bereits eine künstliche Befruchtung im Ausland planen, nehmen Sie bitte unbedingt vorher Kontakt mit uns auf.

Eine schwangere Frau sitzt auf der Couch und schaut auf ihr Handy

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.

BKK Linde
Geschäftsstelle Hamburg
familienplanung@bkk-linde.de
040 - 607729 600
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