Leistungen für Pflegepersonen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
- Pflegeunterstützungsgeld
- Ausgleich bei Arbeitsverhinderung
- Freistellung bis zu 10 Tage
Recht auf Zeit und Geld
In einer akut aufgetretenen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu 10 Arbeitstage freistellen zu lassen, um eine bedarfsgerechte Pflege für einen nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern unabhängig von der Größe des Unternehmens.
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Was müssen Sie beachten?
Voraussetzung ist, dass bei dem nahen Angehörigen mindestens Pflegegrad 1 besteht oder voraussichtlich eintreten wird und deshalb die Freistellung erforderlich wird.
Auf Verlangen des Arbeitgebers hat der Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vorzulegen.
Finanzielle Aspekte
Da der Arbeitgeber für diese Zeit keine Entgeltfortzahlung leistet, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen ein Pflegeunterstützungsgeld. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die den Verdienstausfall zu einem Großteil auffängt. Zur Berechnung der genauen Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes wenden Sie sich bitte an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Der Schutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bestehen.
Bescheinigung des Arbeitsgebers zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bei Pflegemaßnahmen
Zur Berechnung des Pflegeunterstützungsgeldes benötigen wir einige Angaben Ihres Arbeitgebers. Bitte lassen Sie die nachfolgende Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen. Im Anschluss können Sie diese hochladen.
- Bescheinigung Arbeitgeber Pflegeunterstützungsgeldherunterladen
eFormular Leistungen für Pflegepersonen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, weitere Unterlagen direkt mit einzureichen.
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Pflegeberatung
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