Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosengeldbezug I

Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosengeldbezug I
Wir zahlen Ihnen das Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor der Geburt, für den Tag der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Zahlung nach der Geburt auf 12 Wochen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld I durch die Agentur für Arbeit beziehen, erhalten Sie während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Leistungssatzes der Agentur für Arbeit. Für die Zeiten der Schutzfrist sind Sie selbstverständlich beitragsfrei bei der BKK Linde versichert.
- Sie sind zu Beginn der gesetzlichen Schutzfrist aufgrund von Arbeitslosengeld I bei der BKK Linde versichert
Unser Hinweis für Sie: Die ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung reichen Sie bitte sowohl bei der Agentur für Arbeit als auch bei uns ein. Die Bescheinigung erhalten Sie durch Ihren Arzt oder Ihre Hebamme. Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte die Rückseite dieser genannten Bescheinigung.