Psychotherapie
- ambulante Therapie
- leichter Zugang durch Terminservice
- komplette Kostenübernahme
Hilfe bei seelischen Problemen
Eine ambulante Psychotherapie kann Ihnen helfen, mit seelischen Problemen besser umzugehen oder schwierige Lebensumstände besser zu bewältigen und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Über psychotherapeutische Gespräche, Verhaltensübungen, Entspannungsverfahren oder Methoden, die hilfreiche Gedanken unterstützen, werden Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns identifiziert und behandelt.
Folgende Probleme können in einer Psychotherapie behandelt werden:
Depressionen
Ängste (Panikattacken, Phobien etc)
Zwangserkrankungen
Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Übergewicht)
Suchtverhalten (Alkohol-, Nikotin-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch)
Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Seelisch bedingte Störungen von körperlichen Funktionen (Bluthochdruck, Schlafstörungen)
Körperliche Erkrankungen, die durch seelische Faktoren ausgelöst werden
Traumafolgen
Nachsorge, Rehabilitation und Begleitung bei schweren körperlichen oder chronischen
ErkrankungenPersönlichkeitsstörungen
Lebenskrisen (z.B. Trennung oder Trauerfall)
Leichterer Zugang zur ambulanten Psychotherapie
Mit der Reform der Psychotherapie zum 01. April 2017 wird Betroffenen der Zugang zur ambulanten Psychotherapie erheblich erleichtert. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes bietet Ihnen über die dortige Terminservicestelle die Möglichkeit, einen zeitnahen Termin zu einer psychotherapeutischen Sprechstunde zu erhalten.
In dieser Sprechstunde wird geklärt, ob Behandlungsbedarf besteht und wenn ja, welche psychotherapeutische Versorgung benötigt wird. Die Terminservicestellen erreichen Sie unter der Rufnummer 116 117. Alternativ können Sie auch online einen Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie:
In Deutschland werden drei wissenschaftlich anerkannte Verfahren von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt:
Verhaltenstherapie
Analytische Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Für alle drei Verfahren gibt es speziell ausgebildete Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden die Eltern als Bezugspersonen mit einbezogen.