Verhinderungspflege
Wir sichern Ihre Pflege
Ist die Pflegeperson vorübergehend nicht in der Lage die Pflege durchzuführen, haben Sie Anspruch auf eine Verhinderungs-/Ersatzpflege. Die Leistung kann im häuslichen Bereich durch eine Privatperson oder durch einen Pflegedienst oder auch in einer vollstationären Einrichtung erfolgen. Eine Kombination aus den genannten Angeboten ist möglich.
Folgende Kosten werden erstattet: 1.612,- Euro für maximal 42 Tage im Kalenderjahr
Die Leistung kann auch als "stundenweise Verhinderungspflege" in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen:
Es muss Pflegegrad 2 - 5 vorliegen
Die Pflege muss vor Beginn der Verhinderung mindestens sechs Monate durchgeführt worden sein
Die Pflegeperson kann wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen die Pflege vorübergehend nicht durchführen
Wird die Ersatzpflege von Verwandten/Verschwägerten bis zum 2. Grad (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegerkinder, Schwiegerenkel, Schwiegereltern, Schwager / Schwägerin, Großeltern des Ehegatten, Stiefeltern, Stiefgroßeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder) übernommen, dürfen die Aufwendungen den 1,5 fachen Betrag des Pflegegeldes nicht übersteigen.
Für die Verhinderungspflege können bis zu 806,- € aus dem Budget der Kurzzeitpflege übernommen werden. Hierfür ist ein besonderer Antrag notwendig. Bei Inanspruchnahme wird das Budget der Kurzzeitpflege entsprechend gekürzt.
Regelungen für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren.
Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes haben sich seit dem 01.01.2024 Änderungen in der Verhinderungs/-Ersatzpflege für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 ergeben, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
Der Anspruch auf Ersatzpflege beträgt bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr
Es ist keine Vorpflegezeit erforderlich, die Ersatzpflege kann sofort in Anspruch genommen werden
Der bereits veranschlagte Betrag von 1.612 Euro der Verhinderungspflege gilt weiterhin. Darüber hinaus kann der Betrag um max. 1.774 Euro aus der Kurzeitpflege (wenn noch nicht ausgeschöpft) aufgestockt werden
Bei einer Ersatzpflege durch Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad gilt der 2-fache Satz des Pflegegeldes
Pflegeeinrichtungssuche
Egal, ob Sie eine stationäre Pflegeeinrichtung suchen oder einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen möchten, mit der Pflegeeinrichtungssuche finden Sie die passende Hinfle in Ihrer Nähe.
eFormular Verhinderungspflege
Den Antrag auf Verhinderungspflege können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, weitere Unterlagen direkt mit einzureichen.
Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.
Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen Sie den Antrag ab.