Verhinderungspflege

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Wir sichern Ihre Pflege

Ist die Pflegeperson vorübergehend nicht in der Lage die Pflege durchzuführen, haben Sie Anspruch auf eine Verhinderungs-/Ersatzpflege. Die Leistung kann im häuslichen Bereich durch eine Privatperson oder durch einen Pflegedienst oder auch in einer vollstationären Einrichtung erfolgen. Eine Kombination aus den genannten Angeboten ist möglich.

Folgende Kosten werden erstattet: 3.539 Euro für maximal 56 Tage im Kalenderjahr

Die Leistung kann auch als "stundenweise Verhinderungspflege" in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen:

  • Es muss Pflegegrad 2 - 5 vorliegen

  • Die Pflegeperson kann wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen die Pflege vorübergehend nicht durchführen

Wird die Ersatzpflege von Verwandten/Verschwägerten bis zum 2. Grad (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegerkinder, Schwiegerenkel, Schwiegereltern, Schwager / Schwägerin, Großeltern des Ehegatten, Stiefeltern, Stiefgroßeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder) übernommen, dürfen die Aufwendungen den 2 fachen Betrag des Pflegegeldes nicht übersteigen. 

Unser Hinweis für Sie: Bei den 3.539 Euro handelt es sich um ein gemeinsames Jahresbudget der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege. Die Leistungen werden aufeinander gerechnet und aus einem Budget finanziert.

Regelungen für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren.

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes haben sich seit dem 01.01.2024 Änderungen in der Verhinderungs/-Ersatzpflege für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 ergeben, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

  • Der Anspruch auf Ersatzpflege beträgt bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr

  • Es ist keine Vorpflegezeit erforderlich, die Ersatzpflege kann sofort in Anspruch genommen werden

  • Der bereits veranschlagte Betrag von 1.685 Euro der Verhinderungspflege gilt weiterhin. Darüber hinaus kann der Betrag um max. 1.854 Euro aus der Kurzeitpflege (wenn noch nicht ausgeschöpft) aufgestockt werden

  • Bei einer Ersatzpflege durch Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad gilt der 2-fache Satz des Pflegegeldes

Pflegeeinrichtungssuche 

Egal, ob Sie eine stationäre Pflegeeinrichtung suchen oder einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen möchten, mit der Pflegeeinrichtungssuche finden Sie die passende Hinfle in Ihrer Nähe. 

Hände werden von einer anderen Hand gehalten

eFormular Verhinderungspflege

Den Antrag auf Verhinderungspflege können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, weitere Unterlagen direkt mit einzureichen. 

Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.

Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen Sie den Antrag ab.

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