Vor- und Nachsorgeuntersuchungen für Schwangere
Untersuchungen für Schwangere
Die Zeit der Schwangerschaft ist eine ganz Besondere. Damit Sie diese sicher genießen können soll eine umfassende ärztliche Betreuung mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit für Sie und Ihr Kind abwenden.Wir übernehmen die Kosten für eine Vielzahl von Vor- und Nachsorgeuntersuchungen. Wir haben Ihnen diese hier ausführlich zusammengestellt.
Zusätzliche Informationen und Dokumente zum Download finden Sie in den Mutterschafts-Richtlinien, zur Verfügung gestellt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Vorsorgeuntersuchungen
Zu Beginn Ihrer Schwangerschaft versucht Ihr Arzt mögliche Risiken und Komplikationen durch die Krankengeschichte von Ihnen und Ihrer Familie, sowie Ihrer gesellschaftlichen Position und Ihrem sozialen Umfeld, zu erkennen. Es wird nach dem aktuellen Impfstatus gefragt, dieser ist für die Antikörpertests wichtig. Zudem erfragt der Arzt den bisherigen Verlauf der Schwangerschaft und gegebenenfalls den Verlauf einer vorherigen.
Anschließend folgen die allgemeinen körperlichen Untersuchungen. Dazu gehören:
Untersuchung durch den Frauenarzt
Messung des Blutdrucks,
Überwachung des Gewichts,
Untersuchung einer Urinprobe, soweit medizinisch Verordnet
Kontrolle Gebärmutter,
Kontrolle Herz vom Baby,
Lage des Kindes,
diese werden bei jedem Besuch beim Arzt, oder der Hebamme erfolgen. Für die Regelbesuche und die Durchführung der genannten Untersuchungen fallen für Sie keine Kosten an.
Bluttest auf Trisomien
Mit einem nicht invasiven Pränataltest (NIPT) kann das ungeborene Kind auf Trisomie 13, 18 und 21 untersucht werden. Die Kosten werden von der BKK Linde übernommen, vorausgesetzt, ein Hinweis auf Trisomie hat sich aus einer anderen Untersuchung heraus ergeben. Zudem muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt der Meinung sein, dass der Test in Ihrer persönlichen Situation notwendig ist.
Im Vorfeld der Untersuchung müssen Sie ausführlich über das Verfahren und mögliche Konsequenzen des Testergebnisses aufgeklärt werden. Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig – Sie können eine angebotene Untersuchung oder einen Test jederzeit ohne Begründung ablehnen.
Blutuntersuchungen
Allgemeine Blutuntersuchungen in der Schwangerschaft
Hämoglobinwert
Antikörpersuchtest
HBs-Antigen-Nachweis
Antikörpertests (Röteln, Syphilis)
Die Regelbesuche beim Arzt sind in den ersten 32. Schwangerschaftswochen grundsätzlich alle 4 Wochen vorgesehen, in den letzten 8 Wochen der Schwangerschaft alle 2 Wochen.
Spezielle Blutuntersuchungen in der Schwangerschaft
Rhesusfaktor-Untersuchung für Schwangere mit Rhesus-negativer Blutgruppe
Für die Regelbesuche und die Durchführung der genannten Untersuchungen fallen für Sie keine Kosten an.
Grippeschutz in der Schwangerschaft
Gesunden Schwangeren wird empfohlen, ab dem zweiten Trimester eine Grippeschutzimpfung vornehmen zu lassen. Sollten Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, wird Ihnen empfohlen sich bereits im ersten Trimester impfen zu lassen. Die BKK Linde übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung.
Ultraschalluntersuchungen
Bestandteil der Untersuchungen beim Frauenarzt während der Schwangerschaft, sind neben den allgemeinen Untersuchungen auch drei Ultraschalluntersuchungen in den unterschiedlichen Trimestern. Grundsätzlich wird bei einer Ultraschalluntersuchung auch eine Untersuchung des Fruchtwassers vorgenommen. Diese drei Ultraschalluntersuchungen werden von der BKK Linde übernommen.
Ultraschallscreening (9. bis 12. Schwangerschaftswoche)
Der erste Ultraschall dient der Feststellung der bisherigen Dauer der Schwangerschaft sowie der Errechnung des voraussichtlichen Entbindungstermins. Mit Hilfe des Ultraschalls kann die Anzahl der Embryos, sowie die bisherige Entwicklung festgestellt werden
Ultraschallscreening (Bis 22 Schwangerschaftswoche)
Der zweite Ultraschall (im zweiten Trimester) ist ein aufregender Moment, denn neben den allgemeinen Informationen über die Entwicklung des Fötusses, ist ab der 16. Schwangerschaftswoche das Geschlecht des Kindes erkennbar. Für den zweiten Ultraschall können Sie wählen zwischen der Fetometrie und dem Organscreening.
Fetometrie: Dieser Ultraschall dient nur der allgemeinen Untersuchung des Embryos. Hier wird die Schwangerschaftsdauer nochmals bestimmt, die Entwicklung des Fötusses angeschaut und es erfolgt eine Messung von der Größe des Kopfes, des Bauches und Oberschenkelmuskels sowie eine Begutachtung nach auffälligen Merkmalen.
Organscreening: Bei dieser Form des Ultraschalls, werden zusätzlich zu den in der Fetometrie schon erwähnten Untersuchungspunkten auch direkte Organe und der Körper genauer angeschaut. Bestandteil der Untersuchung sind: Untersuchung von Kopfform, Gehirnkammern, Kleinhirn, Hals, Rücken, Brustkorb, Vier-kammern-Blick des Herzens, Herzrhythmus, Bauchwand, Harnblase, Magen etc. Es wird auf Fehlbildungen des Embryos geachtet.
Hier können, sofern keine medizinische Notwendigkeit vorhanden ist, Kosten auf Sie zukommen, da es sich hier um eine IGeL Leistung handelt.
Ultraschallscreening (Bis 32 Schwangerschaftswoche)
Bei diesem Ultraschall wird die Lage des Kindes überprüft. Es wird geschaut, ob eine zeitgerechte Entwicklung des Kindes vorhanden ist (es werden Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen gemessen). Eventuelle Auffälligkeiten aus dem zweiten Ultraschallscreening werden überprüft.
Bestimmung Rhesusfaktor
Der Rh-Faktor D (Rhesusfaktor) ist ein Blutgruppenmerkmal und wird über die Blutgruppe ermittelt. Er liefert einen Hinweis auf mögliche Komplikationen während der aktuellen und einer erneuten Schwangerschaft im Anschluss. Sprechen Sie bei Fragen zu dieser Untersuchung bitte gezielt Ihren behandelnden Arzt an.
Schwangerschaftsdiabetes
Während der Schwangerschaft kann es bei manchen Frauen vorkommen, dass diese in der Schwangerschaft einen hohen Blutzucker aufweisen. Der Blutzuckerspiegel bei Schwangerschaftsdiabetes kann in der Regel durch Ernährungsumstellung und Bewegung wieder normalisiert werden. Bei einer Schwangerschaft mit Mehrlingen, tritt ein erhöhter Blutzuckerspiegel sehr häufig auf.
Der Schwangerschaftsdiabetestest ist ein Glukosetoleranztest und wird durch eine Blutentnahme durchgeführt. Hier wird geschaut wie Ihr Körper auf eine erhöhte Zufuhr von Traubenzucker reagiert. Es gibt zwei Arten des Schwangerschaftsdiabetestests. Die erste Variante des Testes ist unabhängig von der letzten Mahlzeit und wird bei allen Schwangeren durchgeführt, die an diesem Test teilnehmen möchten. Hierfür wird eine Glukosemischung getrunken, nach einer Stunde wird Blut abgenommen und anschließend untersucht. In dem Blut werden dann die Glukosewerte bestimmt. Sind die Werte unauffällig, besteht grundsätzlich kein Verdacht auf Schwangerschaftsdiabetes. Sind die Werte auffällig, wird ein zweiter Test durchgeführt.
Der zweite Test wird mit einer Nüchternheit der Schwangeren durchgeführt, die Schwangere bekommt Blut abgenommen und trinkt anschließend wieder eine Glukosemischung. Nach einer und nach zwei Stunden wird Ihnen wieder Blut abgenommen und die Zuckerwerte im Blut werden erneut bestimmt. Erreichen Sie in dem zweiten Test die Grenzwerte, wird die Diagnose ausgesprochen.
Die Kosten für den Test werden von der BKK Linde übernommen.
Genuntersuchungen
Es kann im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge dazu kommen, dass ein begründeter Verdacht auf ein Gendefekt bei dem Ungeborenen entsteht. Hier ist Ihr Arzt dazu angehalten vorab eine besondere Beratung mit Ihnen durchzuführen.
Antikörpersuchtests
Röteln-HAH-Test - Rötelnantikörper
Sofern bei Ihnen keine Rötelnimmunität nachgewiesen werden kann, wird in der 17. Schwangerschaftswoche auf Röteln Antikörper getestet. Röteln können ein Ungeborenes stark schädigen. Haben Sie genug Antikörper gegen Röteln, durch eine Impfung oder vergangene Infektion, besteht für das Kind keine Gefahr. Werden keine oder zu wenige Antikörper gegen Röteln gefunden, wird Ihr Arzt Sie über notwendige Verhaltensweisen aufklären. Eine aktive Impfung gegen Röteln soll in der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden.
HBs-Antigen-Nachweis – Hepatitis
Nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst nahe am Geburtstermin, soll ein Test auf ein Hepatitis B Antigen durchgeführt werden. Fällt das Ergebnis negativ aus, verfügen Sie also über keine Antigene, muss das Kind direkt nach der Geburt gegen Hepatitis B geschützt bzw. geimpft werden.
Lues- Suchreaktion (LSR) - Syphilis
Die Infektionskrankheit Syphilis wird durch ein Bakterium ausgelöst. Getestet wird mit der Lues-Suchreaktion. Der Antikörpertest sollte so früh wie möglich durchgeführt werden. Bringt der Test ein positives Ergebnis, werden Sie mit Antibiotika behandelt. Wird ein Baby bei der Geburt infiziert, wird dieses mit 2 Wochen Antibiotikum direkt nach der Geburt behandelt. Bei einer Schwangeren mit einem erhöhten Risiko an Syphilis erkrankt zu sein, soll der Test zu Beginn des dritten Trimesters wiederholt werden.
Gesetzliche Zuzahlungen während der Schwangerschaft Für eine minderjährige Schwangere fallen keine Zuzahlungen an.
Für Schwangere, die das 18. Lebensjahr vollendet haben gelten folgende Regelungen:
Für Leistungen, die für die „üblichen Schwangerschaftsbeschwerden“ erbracht werden, fällt keine Zuzahlung an.
Stellt der Arzt das Rezept für eine Krankheit in der Schwangerschaft aus, fällt die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von maximal 10 € an. Die einzelnen Rezepte sind hier zu beachten. Ein grünes Rezept ist eine Empfehlung des Arztes und wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Bei einem rotem Rezept wird auf das gesetzte Kreuz geachtet.Ist “Gebührenfrei“ angekreuzt, ist es für Sie kostenfrei. Ist „Gebührenpflichtig“ angekreuzt, fällt die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% an, höchstens jedoch 10 € je Medikament. Ein blaues Rezept ist eine Verschreibung in Form eines Privatrezepts und muss selbst bezahlt werden.
Für die reine Entbindung und Unterbringung, sowie die Betreuung in einem Kranken- oder Geburtshaus fallen keine Zuzahlungen an. Weitere Behandlungen und Maßnahmen zur Abklärung einer Krankheit zählen als ein normaler Krankenhausaufenthalt und es ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 € zu leisten, maximal jedoch für 28 Tage im Kalenderjahr.
Nachweis von Chlamydia trachomatis-Antigen
Ihr Arzt wird Sie auf Chlamydien testen. Dieser Test wird entweder durch einen Abstrich oder eine Urinprobe durchgeführt und im Labor ausgewertet. Chlamydien werden in ca. 80% der Fälle nicht bemerkt und können unter anderem Entzündungen hervorrufen, aber auch Eileiterschwangerschaften. Eine Rechtzeitige Erkennung und Behandlung von Chlamydien durch ein Antibiotikum kann das Risiko einer Eileiterschwangerschaft stark minimieren. Die Kosten hierfür werden von der BKK Linde übernommen.
Vorsorge AIDS und HIV in der Schwangerschaft
Ein HIV Test ist eine Untersuchung von Blut im Labor. Hier wird das Blut auf Anzeichen der Bekämpfung des Virus durch den Körper untersucht. Ein Nachweis einer HIV-Infektion ist erst dann möglich, wenn der Körper bereits gegen das Virus vorgeht. Dies ist frühestens nach zwei Wochen, spätestens nach sechs Wochen nach der Infektion der Fall. Der Test wird bei Ihrem Arzt durchgeführt, das Ergebnis erhalten Sie in einem diskreten Gespräch zwischen Ihnen und dem Arzt. Hier greift die Schweigepflicht der Arztpraxis und diese Information darf nur mit Ihrem Einverständnis an andere Ärzte weitergeben werden.
Es gibt auch die Möglichkeit den Test anonym durchführen zu lassen, dafür wenden Sie sich an eine Arztpraxis, an Kliniken mit einer HIV-Ambulanz, einer AIDS-Beratungsstelle oder dem Tropeninstitut.
Schwangeren wird ein HIV Test empfohlen, da das HIV sich während der Schwangerschaft, der Entbindung oder über die Muttermilch auf das Kind übertragen kann. Durch eine frühzeitige Entdeckung einer HIV Infektion kann das Risiko diese auf das Kind zu übertragen durch eine medikamentöse Behandlung der Mutter drastisch gesenkt werden. Die medikamentöse Behandlung sollte durch einen Facharzt erfolgen
Aber auch eine spätere Entdeckung der Infektion kann das Risiko das Kind anzustecken verringern. Die Kosten für einen HIV Test in der Schwangerschaft werden von der BKK Linde übernommen. Bei einem anonymen HIV-Test können jedoch Kosten auf Sie zukommen.
Hinweis IGeL-Leistungen
Darüber hinaus gibt es einige Untersuchungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, die sogenannten "Individuellen Gesundheitsleistungen" (IGeL). Hier ist die medizinische Notwendigkeit nicht hinreichend belegt und die Kosten dürfen daher von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.