Ab 01.07.2023: Änderung in der Pflegeversicherung
Neue Beiträge für Eltern in der Pflegeversicherung
Ab 01. Juli 2023: Änderung in der Pflegeversicherung
Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Pflegeunterstützungs- und
-entlastungsgesetz (PUEG) profitieren Eltern mit mehr als einem Kind künftig von Beitragsabschlägen.
Diese betragen ab dem zweiten bis zum fünften Kind 0,25 Prozent. Berücksichtigt werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Verlängerung der Beitragsabschläge über das 25. Lebensjahr, wie z.B. in der Familienversicherung (Betreuung von Behinderten, Bundesfreiwilligendienst etc.), ist nicht vorgesehen.
Ausführliche Informationen finden Sie im Infoblatt der GKV
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