Neue Regelungen bei Zahnfüllungen
Zu Jahresbeginn 2025 stehen für gesetzlich Versicherten Änderungen und neue Optionen bezüglich Zahnfüllungsmaterialien an. Im Rahmen einer EU-Verordnung....
Zu Jahresbeginn 2025 stehen für gesetzlich Versicherten Änderungen und neue Optionen bezüglich Zahnfüllungsmaterialien an. Im Rahmen einer EU-Verordnung kommt es ab dem 01.01.2025 zu einem Verbot von Dentalamalgam. Eine Ausnahme besteht ausschließlich, wenn dessen Verwendung von einem Zahnarzt aus spezifischen medizinischen Gründen als zwingend notwendig erachtet wird.
Trotz der Neuerungen haben unseree Versicherten weiterhin Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Zahnfüllungen.
Hier gilt: Anerkannt werden alle als ausreichend, zweckmäßig und erprobt geltenden plastischen Füllungsmaterialien innerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung.
Auch bei ästhetischen oder funktionellen Entscheidungen müssen die Versicherten lediglich die Mehrkosten selbst tragen.
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Quelle: https://www.bkk-linde.de