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Arbeitgebernews

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  1. 17.04.2026

    Mindestlöhne in der Altenpflege steigen zum 01.07.2026

    Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden in diesem und im nächsten Jahr jeweils zum 01.07. steigen. Das hat die Bundesregierung per Verordnung beschlossen. Die Erhöhungen sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
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  2. 15.04.2026

    Gesundheitsreform: Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit

    Im September 2025 wurde die FinanzKommission Gesundheit (FKG) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzt, um Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten. Ziel ist es, die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 zu stabilisieren und gleichzeitig eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Am 30.03.2026 wurde ein erster Bericht mit 66 konkreten Empfehlungen vorgelegt.
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  3. 09.04.2026

    Kindergeld: Ab 2027 ohne Antrag

    Das Kindergeld soll künftig ohne Antragstellung ausgezahlt werden können. Mit dem Beschluss des Kabinetts will die Bundesregierung bürokratische Hürden für Familien abbauen. Das vereinfachte Verfahren soll im kommenden Jahr zur Verfügung gestellt werden.
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  4. 02.04.2026

    So unterstützt Mittagsschlaf Lernen und Konzentration

    Ein kurzer Mittagsschlaf kann dem Gehirn helfen, sich zu erholen und neue Informationen besser aufzunehmen. Auf dieses Studienergebnis weist das Universitätsklinikum Freiburg hin, so aponet.de, das offizielle Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen, in einer Pressemitteilung
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  5. 31.03.2026

    Berufsleben: Sicherer Wiedereinstieg nach der Elternzeit

    Kehren Beschäftigte aus der Elternzeit wieder in den Job zurück, brauchen sie mitunter Unterstützung durch den Betrieb. Denn möglicherweise haben die Unternehmen Prozesse oder Arbeitsabläufe zwischenzeitlich angepasst oder neue Technologien eingeführt. Für den Betrieb bedeutet das, Rückkehrende gezielt dabei zu begleiten, sich in veränderte Strukturen und Anforderungen wieder einzufinden. Hierüber berichtet die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in einer Pressemitteilung.
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  6. 27.03.2026

    Unterhaltszahlungen mindern Steuern nur bei Banküberweisung

    Unterhaltsaufwendungen von z. B. Eltern an Kinder können unter gewissen Voraussetzungen einkommensteuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltsberechtigten besteht und kein Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag. Lebt die unterhaltene Person im Inland, ist die Steueridentifikationsnummer anzugeben. Der Unterhaltsempfänger darf nur geringes Vermögen besitzen.
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