Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen
Nach den gesetzlichen Regelungen müssen alle Versicherten ab dem 18. Lebensjahr Zuzahlungen zu
Arzneimitteln
Heilmitteln
Hilfsmitteln
Fahrkosten
stationäre Behandlungen
leisten. Es sind jedoch maximal Zuzahlungen bis zur Höhe der persönlichen Belastungsgrenze zu entrichten. Diese beträgt 2% des jährlichen Bruttoeinkommens (z.B. Rente, Gehalt/Lohn, Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, u.s.w.) aller im Haushalt lebender Angehörigen (Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und familienversicherte Kinder).
Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung, wegen der seit mindestens 12 Monaten eine Dauerbehandlung erfolgt, verringert sich die individuelle Belastungsgrenze auf 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
Voraussetzungen:
Es handelt sich generell um eine Antragsleistung. Daher ist für jedes Kalenderjahr ein separater Antrag zu stellen.
Unser Hinweis für Sie: Privatrezepte, privatärztliche Leistungen und sonstige Mehrkosten sind generell von der Erstattung ausgeschlossen.
eFormular zur Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen
Den Antrag auf Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen direkt mit einzureichen.
Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.
Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen Sie den Antrag ab.
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Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter 0611 73666.