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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

  • digitaler "gelber Schein"
  • automatischer Versand an Krankenkasse
  • Anbindung der Arbeitgeber 
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
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Elektronischer Krankenschein

Wer kennt es nicht? Wenn man krank ist, möchte man oft am liebsten im Bett bleiben. Bisher waren noch weitere Wege zu erledigen, wie der Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber.Mit der eAU sollen Versicherte entlastet und die Datenübermittlung im Gesundheitswesen vereinfach werden. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Bisher waren Versicherte selbst in der Pflicht, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkasse und Arbeitgeber weiterzuleiten. Die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übernimmt nun Ihre Ärztin/ Ihr Arzt, indem diese elektronisch an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Außerdem ist Ihr Arbeitgeber seit dem 01.01.2023 dazu verpflichtet, die eAU-Daten direkt bei der Krankenkasse anzufordern.

Mittelalter Arzt bespricht Röntgenbild mit einer Patientin

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“). Seit dem 01.01.2022 wurde die eAU flächendeckend eingeführt. Allerdings sind einige Arztpraxen technisch noch nicht in der Lage, die eAU auszustellen und zu verarbeiten.

Daher existiert ein Ersatzverfahren, wonach einzelne Arztpraxen nach der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) noch Papierbescheinigungen ausstellen dürfen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr behandelnder Arzt elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt, fragen Sie bitte in Ihrer Praxis nach.

Arzt hat eine AU in der Hand

Seit 01.01.2023: Abruf von eAUs für Arbeitgeber verpflichtend

Bisher waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verantwortlich dafür, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkasse und den Arbeitgeber weiterzuleiten.

Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten für Arbeitgeber direkt bei den Krankenkassen verpflichtend. Gesetzlich Versicherte müssen ihrem Arbeitgeber somit keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.

Sie erhalten allerdings vorerst weiterhin eine Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel für Ihre eigenen Unterlagen. Zudem müssen Sie weiterhin dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit (telefonisch oder nach entsprechender Absprache mit dem Arbeitgeber) melden, die voraussichtliche Dauer mitteilen und diese ärztlich feststellen lassen (wenn die AU länger als 3 Tage gilt oder lt. Vereinbarung vorher schon mit einer Krankmeldung nachgewiesen werden muss).

Wie funktioniert die eAU seit dem 01.01.2023

  1. Sie nehmen Ihren Arzttermin wahr.

  2. Der Arzt bzw. die Ärztin stellt die Arbeitsunfähigkeit fest.

  3. Sie erhalten einen Ausdruck für sich selbst. Auf Wunsch wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt.

  4. Der Arzt/die Ärztin übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung taggleich über das elektronische Meldeverfahren an die BKK Linde.

  5. Ihr Arbeitgeber oder ein Beauftragter des Arbeitgebers (z. B. dessen Steuerkanzlei) stellt eine elektronische Anfrage bei der Krankenkasse.

  6. Nach Erhalt der Anfrage stellt die BKK Linde dem Arbeitgeber die eAU zum Abruf auf dem Kommunikationsserver bereit. Der Arbeitgeber/sein Beauftragter erhält eine Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung. Der Abruf sollte am Folgetag der ärztlichen Feststellung möglich sein.


AUSNAHME: Ist die eAU noch nicht bei der Krankenkasse eingetroffen (z.B. weil sie von der Praxis noch nicht übermittelt wurde oder in der Praxis keine Internetverbindung besteht), erhält der Arbeitgeber oder sein Beauftragter eine entsprechende Fehlermeldung. In diesem Fall kann es beim Abruf der eAU zu einer zeitlichen Verzögerung (Postweg) kommen.

Muster Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Vorteile der eAU

Die Vorteile der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegen klar auf der Hand:

  • Weniger Aufwand

  • Schnelle Übermittlung

  • Verlust von Bescheinigungen ausgeschlossen

  • Nachweispflicht für Versicherte entfällt

  • Datensicherheit

Ein Mann und ein Arzt sitzen auf einer Liege und besprechen sich

Oft gestellte Fragen zur eAU

  1. Die eAU soll dazu dienen, Bürokratie abzubauen und eine einfache, schnelle und digitale Übermittlung zu ermöglichen. Zudem sollen Medienbrüche vermieden werden und ein geringerer Verwaltungsaufwand in Gesundheitswesen und Wirtschaft realisiert werden. Des weiteren werden die Versicherten durch die Übermittlung an die Krankenkasse durch die Ärztin bzw. den Arzt entlastet und Ansprüche auf Krankengeld sichergestellt.

  2. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nehmen am eAU-Verfahren teil, ebenso Krankenhäuser. Nicht beteiligt sind aktuell Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen, Physio- und Psychotherapeuten.

  3. Wenn die Datenübermittlung an die Krankenkasse nicht möglich ist, werden die Daten im Praxisverwaltungssystem (PVS) der Arztpraxis gespeichert und der Versand erfolgt, sobald dies wieder möglich ist. Wenn Ihrem Vertragsarzt zum Zeitpunkt der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekannt ist, dass die digitale Erstellung oder Datenübermittlung an die Krankenkasse aktuell nicht möglich ist, erhalten Sie eine mittels Stylesheet erzeugte papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigungen Krankenkasse, Versicherter und Arbeitgeber). Stellt die Ärztin/ der Arzt nachträglich fest, dass die digitale Erstellung oder Datenübermittlung an die BKK Linde nicht möglich ist und kann diese nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktags nachgeholt werden, sendet Ihre Ärztin/ Ihr Arzt die Bescheinigung nach Satz 2 (Ausfertigung Krankenkasse) an die BKK Linde. Die Daten werden seit dem 01.01.2022 Ihrem Arbeitgeber durch die BKK Linde im eAU-Verfahren zum Abruf bereitgestellt. Auch bei einer nicht elektronischen Erstellung und Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten gilt § 49 Absatz 1 Nummer 5 letzter Halbsatz SGB V.

  4. Auf der Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unterlagen finden Sie den Dokumententyp. Die eAU ist durch den Dokumententyp e010 gekennzeichnet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Arzt die eAU nutzt, fragen Sie bitte direkt in der Praxis nach.

  5. Der Datenabruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen) können nur individuell für die entsprechende Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer angefordert werden. Ein regelmäßiger oder pauschaler Abruf von eAU-Daten durch Arbeitgeber ist demnach nicht vorgesehen und auch nicht zulässig. Ihr Arbeitgeber kann zudem keinen Abruf folgender Meldungen bei der Krankenkasse vornehmen: Beschäftigungsverbote, Erkrankung des Kindes, Stufenweise Wiedereingliederung, Erkrankung im Ausland.

  6. Arbeitgeber rufen die eAU über ein geprüftes Entgeltabrechnungs-Programm, eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe oder ein systemgeprüftes Zeiterfassungssystem ab. Wie bei der Telematikinfrastruktur handelt es sich hierbei um ein geschlossenes Netzwerk. Somit haben Dritte keinen Zugriff auf diese Daten. Zudem muss für den Zeitraum des Abrufes ein Beschäftigungsverhältnis bestehen. Des weiteren müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bereits mitgeteilt habe, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange diese voraussichtlich andauert.

    Zudem erhält der Arbeitgeber weiterhin selbstverständlich keine Diagnose-Daten, sondern nur Daten zum Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, wann die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt und ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt.

  7. Arbeitgeber sollten Anfragen nicht zu früh bei den Krankenkassen stellen. Ärztinnen und Ärzte melden spätestens am Ende des Tages nach Ausstellen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung diese mittels eAU an die Krankenkasse. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt demnach erst am Folgetag bei der Krankenkasse vor. Stellt der Arbeitgeber zu früh die Anfrage, erhält er demzufolge die Fehlermeldung „ 4 = eAU/Krankenhausmeldung liegt nicht vor“. Die BKK Linde stellt die Daten dann spätestens am folgenden Werktag nach der Anfrage des Arbeitgebers zur Verfügung. Samstage gelten in diesem Fall nicht als Werktage. Im Falle, dass der Arbeitgeber die Fehlermeldung „ 4 = eAU/Krankenhausmeldung liegt nicht vor“ erhält, handelt es sich hierbei um eine Zwischennachricht. Sofern der BKK Linde innerhalb eines Zeitraums von 14 Kalendertagen eine entsprechende Arbeitsunfähigkeit oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt übermittelt bekommt, wird dieser in einem neuen Datensatz zur Verfügung gestellt.

  8. Artikel 1 Nr. 14 sieht Änderung im § 304 Abs. 2 SGB V vor. Zukünftig soll den Krankenkassen die Aufgabe zuteil werden, auch bei Nicht-Zuständigkeit die Arbeitsunfähigkeitsdaten, die der bisher zuständigen Krankenkasse für Zeiten nach dem Ende der Versicherung übermittelt werden, der neuen Krankenkasse zu übermitteln

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